Das Wirtschaftsgericht hatte die Anklage im Postauto-Fall zurückgewiesen. Nun zieht Fedpol den Entscheid ans Berner Obergericht weiter.
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Im Regionalverkehr hat Postauto unrechtmässig Subventionen kassiert. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Wirtschaftsgericht hatte den Postauto-Fall an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.
  • Fedpol zieht den Entscheid nun weiter.
  • Das Berner Obergericht soll die Anklage prüfen.

Das Bundesamt für Polizei (fedpol) zieht den Entscheid des bernischen Wirtschaftsstrafgerichts im Postauto-Fall weiter. Das Berner Obergericht solle die Fedpol-Anklage prüfen, teilte das Bundesamt am Montag mit.

Das Wirtschaftsstrafgericht hatte das Verfahren gegen ehemalige Postauto-Kader wegen «schwerwiegender Verfahrensmängel» an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Aus Sicht des Gerichts mangelte es an einer formell-gesetzlichen Grundlage für die Einsetzung externer Verfahrensleiter.

Anders sieht es das Fedpol. Der Beizug des Verfahrensleiters und seines Stellvertreters sei durchaus rechtskonform erfolgt, begründet das Bundesamt seine Beschwerde.

Der Entscheid des Wirtschaftsstrafgerichts lasse zudem wesentliche Fragen offen, wie in diesem Verwaltungsstrafverfahren vorgegangen werden solle. Mit Blick auf ähnliche noch kommende Verwaltungsstrafverfahren bedürften diese Punkte einer Überprüfung durch die Beschwerdekammer des Obergerichts.

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