Das Verfahren gegen die Postauto AG wurde an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Die angeordneten Verfahrenshandlungen sind damit nichtig.
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Ein Postauto fährt eine kurvige Strasse hinunter. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Postauto AG soll Gewinne absichtlich in falsche Geschäftsfelder verbucht haben.
  • Das Verfahren wurde nun vom Wirtschaftsgericht an die Staatsanwaltschaft zurüchgewiesen.
  • Gemäss den Verfahrensleitern sei keine formell-gesetzliche Grundlage bestanden.

Das Berner Wirtschaftsstrafgericht weist das Verfahren gegen die Postauto AG an die Staatsanwaltschaft zurück. Alt Bundesrichter Hans Mathys und Kantonsrichter Pierre Cornu wurden als externe Verfahrensleiter durch das fedpol eingesetzt. Gemäss ihnen habe keine formell-gesetzliche Grundlage bestanden.

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Die Postauto AG kämpft mit Corona. - Keystone

Dies sei als «schwerwiegender Mangel» zu qualifizieren, teilte das Kantonale Wirtschaftsstrafgericht am Freitag mit. Die vom externen Verfahrensleiter und dessen Stellvertreter vorgenommenen respektive angeordneten Verfahrenshandlungen seien somit nichtig. Dies führe zur Rückweisung des Verfahrens ins Stadium der Untersuchung.

Gewinne in andere Geschäftsfelder umgebucht

Mathys und Cornu waren 2018 vom Bundesamt für Polizei (fedpol) als Verfahrensleiter im Fall «Postauto» eingesetzt worden. Es geht um den Verdacht auf allfällige Widerhandlungen gegen das eidgenössische Subventionsgesetz.

Das Bundesamt für Verkehr hatte im Rahmen einer Revision festgestellt, dass die Postauto AG Gewinne im abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr erzielte. Diese wurden zwischen 2007 und 2015 in andere Geschäftsfelder umgebucht.

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