Der Arbeitgeberverband hat verkündet, hinter dem Lohnschutz-Niveau zu stehen. Der Bundesrat will Eckwerte für die Verhandlungen festlegen.
Schweizerischer Arbeitgeberverband
Das Logo des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes SAV. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schweizerische Arbeitgeberverband will für den Lohnschutz eintreten.
  • Über die bestehenden Massnahmen würde man jedoch nicht hinausgehen wollen.

Der Arbeitgeber-Direktor Roland Müller weist die Vorwürfe der Gewerkschaften wegen mangelnder Garantien für den Lohnschutz zurück. Der Bundesrat will bis Ende Juni die Eckwerte für die Verhandlungen festlegen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) stehe hinter dem aktuellen Niveau des Schutzes vor missbräuchlichen Löhnen. Das erklärte dessen Direktor Roland Müller am Mittwoch im «Tagesgespräch» von Schweizer Radio SRF.

Sein Verband wolle aber nicht über die bestehenden flankierenden Massnahmen hinausgehen.

Roland Müller
Roland A. Müller, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands. (Archivbild) - Nau.ch

Ein ausschlaggebender Punkt sei die Forderung der Gewerkschaften nach mehr allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen. Die Arbeitnehmerseite fordert dabei eine Senkung des Quorums für die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit.

Gemäss den Arbeitgebern geht das aus demokratischen Gründen nicht. Die Minderheit dürfe nicht über die Mehrheit bestimmen, sagte Müller. Die Gewerkschaften wollten auf diese Weise einfach flächendeckende Minimallöhne einführen. Zudem unterstünden die Branchen mit den meisten Arbeitskräften aus der EU bereits Gesamtarbeitsverträgen.

Lösung innerhalb der Schweiz gefordert

Im Hinblick auf die EU-Forderung plädierte Müller für eine Lösung innerhalb der Schweiz. So liessen sich Übernachtungen in Fahrzeugen auf Baustellen durchaus aus gesundheitlichen Gründen verbieten.

Ein Lohnschutz auf dem aktuellen Niveau und ein sauberer Arbeitsmarkt seien im Interesse des Arbeitgeberverbands. Das eigenständige, duale Kontrollsystem habe sich bewährt und solle durch eine Schutzklausel beibehalten werden, erklärte Müller weiter.

Der Bundesrat hatte die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen im Mai 2021 abgebrochen. Nach Sondierungsgesprächen will er bis Ende Monat die Eckwerte für den neuen Anlauf festlegen.

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