Abschlagszahlungen für Dezemberhilfe starten
Vom Lockdown im Dezember betroffene Unternehmen und Selbstständige können ab sofort Abschlagszahlungen für staatlichen Wirtschaftshilfen erhalten.

Das Wichtigste in Kürze
- Unternehmen können bis 50.000 Euro bekommen - Selbstständige bis zu 5000 Euro .
Ab Dienstag fliesse das Geld, teilte das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mit. Firmen können so vorab bis zu 50.000 Euro erhalten, Soloselbständige maximal 5000 Euro.
Firmen und Selbstständige, die nach den November-Schliessungen auch im Dezember weiterhin von Schliessungen direkt oder indirekt betroffen sind, können Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 bekommen. Die Anträge auf diese Überbrückungshilfen können Selbstständige seit dem 22. Dezember und Firmen - über den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer - seit dem 23. Dezember stellen. Die Abschlagszahlung soll den Betroffenen über die Zeit helfen, bis die Überbrückungshilfen fliessen.