Zürich: Reicher Ukrainer wirft Teller durch Fünf-Sterne-Hotel
Ein wohlhabender Ukrainer randalierte im Speisesaal eines Zürcher Fünf-Sterne-Hotels. Das kommt den Mann nun teuer zu stehen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein wohlhabender Ukrainer hat in einem Zürcher Luxushotel grossen Schaden angerichtet.
- Der 58-Jährige war ausgerastet, nachdem er «zu lange» auf sein Mittagessen warten musste.
Weil sein Mittagessen nicht rasch genug auf den Tisch kam, hat ein 58-jähriger Ukrainer in einem Zürcher Luxushotel komplett die Beherrschung verloren.
Im Speisesaal des Fünf-Sterne-Hotels warf er Teller, Gläser und Besteck durch den Raum und richtete einen Schaden von mindestens 12’000 Franken an. Das geht aus einem inzwischen rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat hervor, über den die «NZZ» berichtete.
Der Vorfall ereignete sich demnach im 28. April 2025. Der Mann, der seinen Wohnsitz in Zypern hat, hielt sich damals in Zürich auf.
Um 12.10 bestellte er sein Mittagessen. Laut Strafbefehl wurde er «sehr ungeduldig und wütend, weil die Zubereitung des vom Beschuldigten bestellten Essens sehr lange dauerte».
Wie viele Minuten er tatsächlich warten musste, ist nicht vermerkt. Irgendwann stand er auf, schrie herum und schleuderte Geschirr «bewusst und gewollt» durch den Saal.
Ganz viel Inventar wurde zerstört
Die Verwüstung war erheblich: Wände mussten neu gestrichen und die Inneneinrichtung für 1800 Franken tiefengereinigt werden. Allein die Malerarbeiten schlugen mit 7900 Franken zu Buche.
Auch das Inventar nahm grossen Schaden. Aufgelistet sind unter anderem 32 zerstörte Wassergläser, 14 Beilagenteller, mehrere Tassen und Kristallgläser, acht beschädigte Kissen sowie eine Vase im Wert von 220 Franken.
Weiter werden Whiskeygläser, Olivenölflaschen, eine Balsamicoflasche und teure Salz- und Pfefferstreuer erwähnt.
Der Randalierer wurde noch am selben Tag festgenommen und verbrachte zwei Nächte in Haft. Bei seiner Entlassung erhielt er den Strafbefehl persönlich. Wegen qualifizierter Sachbeschädigung verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 650 Franken – insgesamt 39’000 Franken.
Zwei Tagessätze gelten durch die Haft als verbüsst. Die Strafe wurde mit einer zweijährigen Probezeit bedingt ausgesprochen.
Zusätzlich muss der Mann eine Busse von 7800 Franken sowie 800 Franken Verfahrenskosten bezahlen. Womit sich die Rechnung an den Staat auf 8600 Franken beläuft.
Über 12'000 Franken Schadenersatz für das Hotel
Dem Hotel schuldet er zudem 12’040 Franken Schadenersatz. Die von der Hotelleitung geforderte Summe war sogar höher.
Für den übersteigenden Betrag wurde sie auf den Zivilweg verwiesen. Hinweise darauf, dass Gäste verletzt wurden, gibt es nicht – ein entsprechender Vermerk fehlt aber im Strafbefehl.