Sanija Ameti verweigert vor Zürcher Gericht jegliche Aussagen
Die Ex-GLP-Politikerin Sanija Ameti muss sich heute vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. Ihr wird Störung der Glaubensfreiheit vorgeworfen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Ex-GLP-Politikerin Sanija Ameti muss sich heute vor dem Zürcher Gericht verantworten.
- Ameti hatte zuvor auf ein Bild mit Maria und Jesus geschossen.
- Der Prozess zieht zahlreiche Zuschauer an.
Sanija Ameti, die sich am Mittwoch vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten muss, hat bei der Befragung jegliche Aussagen verweigert.
Der Richter verzichtete deshalb darauf, seinen Fragenkatalog vorzulesen.
Staatsanwalt glaubt Ameti nicht
Der Zürcher Staatsanwalt, der Anklage gegen die frühere GLP-Politikerin Sanija Ameti erhoben hat, glaubt der Version der Beschuldigten nicht. Sie hatte in der Befragung angegeben, dass sie nicht gemerkt habe, dass sie auf Maria und Jesus geschossen habe.

«Wer's glaubt, wird selig», sagte der Staatsanwalt am Mittwoch in seinem Plädoyer. «Sie muss doch die Gesichter von Maria und Jesus gesehen haben, nicht nur eine Ansammlung von Farben.» Ameti habe von Anfang an geplant, einen solchen Post auf Instagram zu stellen. Das sei eine krasse Provokation ohne klaren Beweggrund gewesen.
Der Staatsanwalt verurteilte zwar den «Shit-Hurricane», mit dem Ameti nach ihrem Instagram-Post konfrontiert war. Er kritisierte auch, dass die Politikerin «wegen ein paar geistiger Tiefflieger» unter Polizeischutz habe gestellt werden müssen. «Aber auch Frau Ameti muss sich ans Gesetz halten.»
Dass Ameti ihr Bedauern äusserte und öffentlich um Entschuldigung bat, liess der Staatsanwalt nicht gelten. «Echte Reue zeigte sie nicht.» Sie habe lediglich gemerkt, dass sie zu weit gegangen und ihr politisches Fortkommen gefährdet sei.
Ameti verweigert die Aussagen
In den Befragungen hatte Ameti ausgesagt, dass sie überarbeitet gewesen sei und habe «abschalten» wollen. Im Bild von Maria und Jesus habe sie ein Abbild ihrer Mutter und ihres Bruders in Bosnien gesehen. Sie habe die Gesichter zerstören wollen, um ihren Schmerz zu betäuben.
Wegen Störung der Glaubensfreiheit fordert die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 100 Franken sowie eine Busse über 2500 Franken. Das Urteil dürfte noch am Mittwoch eröffnet werden.
















