Zürcher Obergericht spricht Polizisten frei
Das Zürcher Obergericht hat am Montag einen Polizisten vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen. Den Richtern tat der Privatkläger leid.

«Wir haben wenig Verständnis für ihren früheren Anwalt», sagte der Richter nach einem sehr kurzen Prozess bei der Urteilseröffnung zum Kläger. Dieser habe ihn schlecht beraten, nun müsse das Gericht dem Kläger die Kosten des Verfahrens überwälzen. Darunter sind 7600 Franken Entschädigung für den Verteidiger des Polizisten.
Dieses Geld hätte er sicher besser ausgeben können, meinte der Richter. Neben dem Polizisten, der ein sechs Jahre langes Verfahren erdauern musste, sahen die Richter darum auch den Kläger als Opfer.
Der Prozess drehte sich nur um einen Namen in einem grösseren Verfahren wegen Menschenhandels. In einem Protokoll, das von einem übersetzten Telefongespräch angefertigt wurde, wurde zuerst der Name des Klägers genannt, statt der einer beteiligten Frau. Später wurde dies korrigiert. Zudem soll der Polizist bei einer Befragung den falschen Namen verwendet haben.
Dem Kläger und seinem Anwalt sei stets die korrekte Version vorgelegt worden, sagte der Verteidiger. Lediglich der Anwalt eines anderen Verfahrensbeteiligten habe über das falsche Protokoll des Gesprächs verfügt und dieses wohl weitergegeben.
Der Kläger meinte hingegen, dass das falsche Protokoll nur durch Zufall ans Licht gekommen sei. «Er wollte mich in ein schlechtes Licht rücken», sagte er. Darum hätten er und sein Anwalt Anzeige eingereicht.
Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass der Polizist dem Kläger schaden wollte. Doch selbst wenn: In ein schlechtes Licht rücken sei noch keine Urkundenfälschung, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. «Es wurde niemand geschädigt, die Klage ist für uns nicht nachvollziehbar».
Der Kläger und sein Anwalt hätten über das korrekte Protokoll verfügt. «Ob der Beschuldigte bei einer Befragung den falschen Namen verwendete, steht in den Sternen,», sagte der Richter. Protokolliert habe er ihn aber korrekt, somit liege keine Urkundenfälschung vor.
Der Verteidiger des Stadtpolizisten forderte erfolgreich einen Freispruch. Der beschuldigte Polizist äusserte sich vor Obergericht kaum mehr zum Vorwurf der Urkundenfälschung. Einen Nachteil habe der Kläger aber nie gehabt.
«Ich verstehe nicht, wie er geschädigt sein soll», gab der Polizist am Montag zu Protokoll. Gegen den Kläger wurde im Verfahren wegen Menschenhandels ermittelt. Die Staatsanwaltschaft, die eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten gefordert hatte, legte keine Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Zürich ein.
Sein Mandant habe das Verfahren mit stoischer Ruhe ertragen, sagte der Verteidiger. «Dabei ging es um Vorwürfe im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit. Das hätte durchaus Nachteile für ihn haben können», sagte der Anwalt. Er bemängelte auch, dass es nach der Anzeige 2018 über fünf Jahre bis zur Anklageerhebung dauerte.
Das Gericht störte sich ebenfalls an der langen Verfahrensdauer. «Das ist unzumutbar, die Politik muss hier handeln», sagte der Richter. Dabei sei in diesem Fall nicht einmal aus einer Mücke ein Elefant gemacht worden. «Da war gar nichts». Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.






