Zürcher Bezirksgericht verurteilt Teilnehmerin einer Corona-Demo

    Keystone-SDA
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    Zürich,

    Die 41-jährige Schweizerin hat gegen die damals geltende Covid-Verordnung verstossen. Nun wurde sie zu einer 800-Franken-Busse verurteilt.

    Gericht Zürich
    Das Bezirksgericht Zürich an der Wengistrasse 28. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • In Zürich wurde am Montag eine Corona-Demo-Teilnehmerin verurteilt.
    • Die 41-jährige Schweizerin verstiess gegen das Verbot von Menschenansammlungen.
    • Nun muss sie eine Busse von 800 Franken zahlen.

    Das Bezirksgericht Zürich hat am Montag eine Corona-Demo-Teilnehmerin verurteilt. Sie nahm im Mai 2020 in Zürich an einer Kundgebung gegen die Massnahmen teil. Die 41-jährige Schweizerin muss eine Busse von 800 Franken sowie ein Mehrfaches an Kosten bezahlen.

    Die im Kanton Aargau wohnhafte Psychologin war bei einer «Mahnwache» gegen die Corona-Schutzmassnahmen am 23. Mai auf dem Sechseläutenplatz dabei. Sie erhielt von der Polizei eine mündliche Wegweisung aus dem Stadtgebiet.

    Kurze Zeit später wurde sie erneut in der Nähe des Platzes von der Polizei angehalten. Sie musste daraufhin mit auf eine Polizeiwache.

    Verstoss gegen Covid-Verordnung

    Die Staatsanwaltschaft war ihr vor, gegen das damals geltende Verbot von Menschenansammlungen gemäss der Covid-Verordnung des Bundes verstossen zu haben. Sie forderte eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 15 Tagessätzen zu 100 Franken sowie eine Busse von 500 Franken. Zudem sollte die Frau die Verfahrenskosten tragen.

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    Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe war nach Ansicht des Einzelrichters jedoch gar nicht möglich. Gemäss der damals geltenden Covid-Verordnung des Bundes stellte ein Verstoss gegen das Verbot von Menschenansammlungen lediglich eine Übertretung dar. Diese wird mit einer Busse geahndet.

    Der Verteidiger der Frau forderte einen Freispruch. Für eine Verurteilung existiere keine ausreichende gesetzliche Grundlage.

    Zur Busse von 800 Franken kommen Gerichtsgebühren und Verfahrenskosten in der Höhe von 2900 Franken hinzu.

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