Die Gemeinde Sigriswil darf die Schneeräumung einer alten Militärstrasse durch die Betreiber des Festungsmuseums Waldbrand im Winter zu Recht verbieten. Dies hat das bernische Verwaltungsgericht entschieden.
Bern
Eine beschneite Wiese in Schwanden bei Sigriswil. - Keystone

Die Richter wiesen eine Beschwerde des Festungsmuseums ab, wie aus einem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht. Zum Fall für die Justiz wurde die Wintersperre, nachdem die Betreiber des Museums im Dezember 2017 in Eigenregie den Schnee von der Grönstrasse geräumt hatten.

Der Bund hatte die Strasse, die von Sigriswil über die Alp Grön bis nach Beatenberg führt, während des Zweiten Weltkriegs als Militärstrasse gebaut. Sie diente unter anderem zur Erschliessung der Festungsanlagen Waldbrand und Legi. Im früheren Artilleriewerk befindet sich heute ein privat betriebenes Museum.

Die Besucher erreichen den Museumseingang am Südportal über die Hauptstrasse von Beatenberg her. Das Nordportal dient als Notausgang, der zu Grönstrasse führt. Diese ist im Winter zwischen der Alp Grön und Beatenberg für jeglichen Verkehr gesperrt.

Die Gemeinde Sigriswil verbot das Schneeräumen durch die Museumsbetreiber während der Wintersperre unter Androhung einer Busse bis zu 10'000 Franken. Dagegen wehrte sich das Festungsmuseum nun bis vor Verwaltungsgericht. Die Betreiber beriefen sich darauf, dass Räumungsfahrten im Auftrag des Bundes gesetzlich erlaubt seien.

Das sieht das Verwaltungsgericht anders: Es handle sich um eine zivile Anlage, auch wenn die Armee die Räume zeitweise als Truppenunterkunft nutze. Als «ausserdienstgestelltes Kulturgut der Schweizer Armee» gehöre das Museum zudem nicht mehr zum Bestand der militärischen Immobilien.

Die Gemeinde Sigriswil sieht mit einer Schneeräumung der alten Militärstrasse die Gefahr, dass andere Automobilisten die signalisierte Wintersperre missachten könnten. Im Gebiet drohen im Winter Lawinenabgänge, die Fahrzeuge verschütten und Menschenleben gefährden könnten.

Die Verwaltungsrichter schützen nun das Verbot der Gemeinde. Falls die Museumsbetreiberin wegen der gesperrten Strasse die Flucht- und Rettungswege nicht gewährleisten könne, müsse sie den Museumsbetrieb im Winter einschränken. Das Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.

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