Im Kanton Aargau können Kultur- und Sportbetriebe sowie Unternehmen mit sehr grossen Umsatzeinbussen zusätzliche Corona-Härtefallgelder beantragen. Die Aargauer Regierung hat dafür insgesamt 18,39 Millionen Franken aus der Bundesratsreserve freigegeben.
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Die Flagge des Kantons Aargau. - keystone
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Die Änderung der kantonalen Sonderverordnung 2 tritt per 1. November in Kraft, wie die Aargauer Staatskanzlei am Freitag mitteilte.

Demnach können Kultur- und Sportbetriebe, die einen Umsatzrückgang von über 40 Prozent erlitten hatten oder während mindestens 40 Tagen geschlossen waren, zusätzliche Härtefallgelder beantragen. Schätzungsweise zehn Unternehmen haben gemäss Mitteilung Anspruch darauf.

Weiter sollen Unternehmen mit Umsatzeinbussen von über 70 Prozent, die mit den bereits gewährten Härtefallhilfen die Fixkosten nicht decken konnten, zusätzliche Unterstützungsbeiträge erhalten. Das sind rund zehn Unternehmen vorwiegend aus der Reise- und Eventbranche.

Im Kanton Aargau sind bis Ablauf der Eingabefrist am 30. September rund 3400 Gesuche für Härtefallhilfe eingegangen. Bisher sind 2370 Gesuche gutgeheissen und 810 abgelehnt worden. Weitere 165 Gesuche sind noch in Bearbeitung und etwa 60 Anträge wurden zurückgezogen.

Bisher sind im Kanton Aargau nicht rückzahlbare Beiträge in der Höhe von 217,16 Millionen Franken und Kreditausfallgarantien im Umfang von 10,16 Millionen Franken bewilligt worden.

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