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    UBS startet neues Aktienrückkaufprogramm über 3,5 Milliarden Dollar

    Gerrit Fredrich
    Gerrit Fredrich

    Zürich,

    Die UBS lanciert ein neues Aktienrückkaufprogramm. Bis zu 3,5 Milliarden Dollar dürfen über zwei Jahre hinweg zurückgekauft und vernichtet werden.

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    Die UBS lanciert ein neues Aktienrückkaufprogramm. (Archivbild) - keystone

    Die UBS startet am 1. Juli 2025 ein neues Aktienrückkaufprogramm im Umfang von bis zu 3,5 Milliarden US-Dollar. Die Aktionäre hatten das Programm an der Generalversammlung im April mit grosser Mehrheit genehmigt, wie die «Handelszeitung» berichtet.

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    Innerhalb von zwei Jahren dürfen Aktien über eine separate Handelslinie an der SIX Swiss Exchange zurückgekauft und vernichtet werden. Ziel ist es, die Kapitalstruktur zu optimieren und den Wert für die Aktionäre zu steigern, so «finanzen.ch».

    UBS: Auch Dividende und Kapitalrückführung im Fokus

    Trotz geplanter Verschärfungen bei den Kapitalanforderungen durch den Bundesrat hält die Bank an dem Programm fest, wie «Marketscreener» meldet. In einem ersten Schritt sollen bis zu zwei Milliarden Dollar zurückgekauft werden.

    Auch Dividende und Kapitalrückführung stehen im Fokus: Die UBS plant, 2025 die Dividende um rund zehn Prozent zu erhöhen.

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    Die UBS startet am 1. Juli 2025 ein neues Aktienrückkaufprogramm. (Archivbild) - keystone

    Wie hoch die tatsächlichen Rückkäufe im Gesamtjahr ausfallen, wird die Bank mit den Jahreszahlen bekannt geben, so die «Handelszeitung».

    Das Rückkaufprogramm soll spätestens am 30. Juni 2027 abgeschlossen sein. Die UBS verfolgt damit das Ziel, ihre Kapitalstrategie auf das Niveau vor der Credit-Suisse-Übernahme zurückzuführen, so finanzen.ch.

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    Kommentare

    User #3201 (nicht angemeldet)

    Öh - Aktienrückkauf mit Vernichtung der Tite ist m.E. g'laub Reduktion Eigenkapital? Habe keine UBS Titel, daher kein Angebotsschreiben erhalten. Denke aber weiter: Rückkaufpreis abzüglich Nominalwert = steuerbare, Verrechnungssteuerpflichtige Leistung beim Investor. Übernimmt die rückkaufende Gesellschaft die VSt, ist diese Differenz wiederum beim Verkäufer einkommenssteuerpflichtig. Also wird die rückkaufende Gesellschaft auch ablieferungspflichtig für die VSt. So habe ich das mal gelernt - habe ich ev. etwas verpasst? Oder was genau wir hier mit dem Bund "gebastelt"? Sorry - m.E. nur Fragen über Fragen und wie erwähnt, ich kenne das Termsheet nicht.

    User #5601 (nicht angemeldet)

    Ist das eine Verzweiflungstat der UBS? LOL.

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