Wegen 1,5 Metern! Enge Zufahrt stoppt Puff-Bau
Ein ganzes Dorf wehrt sich gegen einen geplanten Sex-Salon. Vor Gericht entscheidet am Ende aber nicht die Moral, sondern eine zu schmale Zufahrt.

Das Wichtigste in Kürze
- In Corcelles-près-Payerne VD sollte ein Gebäude zum Bar- und Prostitutionssalon werden.
- Gegen das Projekt gingen 134 Einsprachen ein.
- Das Kantonsgericht hat das Projekt nun gestoppt.
- Entscheidend ist eine Zufahrt, die nur 3,5 statt fünf Meter breit ist.
Der Widerstand war gewaltig: 134 Einsprachen gingen gegen einen geplanten Prostitutionssalon in Corcelles-près-Payerne VD ein.
Anwohner sorgten sich um Lärm und zusätzlichen Verkehr. Sie befürchteten auch, dass Kinder mit Nacktheit konfrontiert werden könnten. Manche störten sich grundsätzlich daran, dass im rund 3100 Einwohner zählenden Ort ein weiteres Sex-Etablissement entstehen sollte.

Doch all das gibt am Ende nicht den Ausschlag.
Besitzer wollte Puff mit sechs Zimmern
Hinter dem Projekt steht Samuel Pradervand. Er wollte drei Wohnungen in einem Gebäude in der Industriezone umbauen.
Im Erdgeschoss sollte eine Bar im Stil des Pariser Moulin Rouge entstehen. Im Obergeschoss waren sechs Zimmer für Prostituierte vorgesehen. Dazu kamen eine Terrasse und ein Sichtschutz rund um den Garten.
Das Projekt kam bei vielen Einwohnern gar nicht gut an.
In Corcelles-près-Payerne gibt es bereits einen Prostitutionssalon sowie einen Swingerclub. Mehrere Gegner fanden deshalb, ein weiteres Angebot dieser Art sei zu viel.

Die Gemeinde verweigerte im Januar die Baubewilligung. Pradervand wollte sich damit nicht abfinden und zog den Entscheid ans Waadtländer Kantonsgericht.
Am Ende fehlen 1,5 Meter
Und dort wird es fast schon kurios. Denn weder die Prostitution noch die 134 Einsprachen bringen das Projekt juristisch endgültig zu Fall.
Sondern: Es fehlen 1,5 Meter Strasse.

Die Zufahrt zum Grundstück ist laut Gericht nur rund 3,5 Meter breit. Auf den ersten fünf Metern ab der Kantonsstrasse wären jedoch fünf Meter vorgeschrieben. So sollen zwei Fahrzeuge aneinander vorbeikommen können.
Gerade bei einem Betrieb mit zusätzlichem Kundenverkehr sei eine sichere Zu- und Wegfahrt nötig.
Das Gericht sieht die Gefahr, dass Fahrzeuge beim Ein- oder Ausfahren warten oder auf der Kantonsstrasse manövrieren müssten.
Auch Palisade wird zum Problem
Und damit nicht genug.
Auch der geplante 2,10 Meter hohe Sichtschutz rund um das Grundstück bereitet Probleme. Die Palisade könnte laut Gericht die Sicht beim Ausfahren auf die Kantonsstrasse beeinträchtigen.
Das Kantonsgericht weist die Beschwerde deshalb ab und bestätigt den Entscheid der Gemeinde.
Besonders bitter für den Puff-Betreiber: Das Gericht musste die grundsätzliche Frage, ob der Prostitutionssalon an diesem Standort überhaupt zulässig wäre, gar nicht mehr klären.
Es hält ausdrücklich fest, dass die Ablehnung nicht gegen die geplante wirtschaftliche Tätigkeit an sich gerichtet sei.
Die zu schmale Strasse reicht bereits.
















