Kulturförderer Kavala fordert seine Freilassung in der Türkei
Der in der Türkei inhaftierte Kulturförderer Osman Kavala hat die Umsetzung eines neuerlichen Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gefordert.

Er erklärte schriftlich auf seiner eigenen Website, das Recht auf Freiheit dürfe nicht eingeschränkt werden, wenn keine «überzeugenden und konkreten Beweise» für eine Straftat vorlägen. Er wies auf einen Freispruch im Gezi-Prozess von 2020 hin, der den Mangel an Beweisen belege.
Am Dienstag hatte das Gericht in Strassburg die Türkei wegen des Strafprozesses und der Inhaftierung des türkischen Intellektuellen verurteilt. Die Strassburger Richterinnen und Richter kamen zu dem Schluss, dass das Land Kavala mundtot machen wolle und forderten wegen der gravierenden Menschenrechtsverletzungen die sofortige Freilassung des Aktivisten.
Kavala sitzt seit 2017 im Hochsicherheitsgefängnis in Silivri bei Istanbul und wurde 2022 wegen des Vorwurfes eines Umsturzversuchs im Zusammenhang mit den Gezi-Protesten 2013 zu lebenslanger Haft verurteilt. Neben Kavala wurden unter anderem der Abgeordnete und Anwalt Can Atalay, sowie der Stadtplaner Tayfun Kahraman von der Istanbuler Stadtverwaltung verurteilt. In seiner Beschwerde vor dem Strassburger Gerichtshof wendete sich Kavala gegen das Strafverfahren, seine Verurteilung und die Haft.
Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Türkei, Nacho Sanchez Amor, bewertete die Entscheidung des EGMR im Interview mit dem türkischen Online-Medium T24 als «eines der schärfsten Urteile, die bisher aus Strassburg gekommen sind». Es spreche von strukturellen Problemen der Justiz in der Türkei und widerlege die Behauptung des türkischen Justizministers Akin Gürlek, wonach es in der Türkei eine unabhängige Justiz gebe, sagte Amor.
Bereits 2019 hatte der EGMR Menschenrechtsverletzungen in diesem Fall festgestellt und Kavalas sofortige Freilassung, damals aus der Untersuchungshaft, gefordert. Ankara kam dem nicht nach, obwohl EGMR-Urteile für Mitgliedstaaten des Europarats eigentlich bindend sind. Daraufhin leitete der Europarat ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Dem Europarat gehören 46 Länder an. Er wacht über die Einhaltung von Menschenrechten und ist keine EU-Institution.










