Swingerclub im Wohngebiet sorgt für rote Köpfe!
Aufregung im Berner Seeland: Mitten im Wohngebiet wird ein Swingerclub betrieben. Die Gemeinde wurde aktiv – zu Recht?

Das Wichtigste in Kürze
- In Studen BE herrscht Aufregung wegen eines Swingerclubs im Wohngebiet.
- Gegen diesen lehnt sich nun Widerstand auf. Die Erotik sorgt für rote Köpfe und soll weg.
- So einfach könnte dieses Unterfangen jedoch gar nicht mal sein.
«Wir wollen hier keinen Sexclub!»
So deutlich äussert sich ein Gemeinderat der Seeländer Gemeinde Studen. Doch woher kommt diese Aufregung in dem 3600-Seelen-Ort?
Streitpunkt ist eine Räumlichkeit oberhalb einer Schreinerei. Diese befindet sich in der Wohnzone. Gegenüber dem «Bieler Tagblatt» bringt es Bauverwalter Roland Känel auf den Punkt: «Im Lokal wurde ein Swingerclub betrieben.»

Dies sei vonseiten der Gemeinde lange unbemerkt geblieben. Ein Tipp aus der Bevölkerung habe das Ganze jedoch aufgedeckt.
Behörden greifen ein
Wie die Zeitung weiterschreibt, gab es im Netz Anzeigen, in denen Räume für erotische Stunden sowie Sexpartys angeboten wurden. Mittlerweile sind diese verschwunden, die Gemeinde war aktiv geworden.
Eigentlich sollte an dieser Stelle aus einem Lager ein Eventlokal werden. Dafür gab es eine Baubewilligung.
Diese wird nun aber zurückgezogen. Bauverwalter Känel erklärt, die Gemeinde sehe in einem Swingerclub eher ein «Sexgewerbe» als eine Eventlokalität. Ersteres ist im Wohngebiet gemäss Baureglement verboten. Seit Ende letzten Jahres ist nach einer Ansage der Bauverwaltung Ruhe.
Handelt es sich überhaupt um Sexgewerbe?
Die Besitzerin der Liegenschaft wisse nichts von einem Swingerclub. Der Schreiner, der die besagte Räumlichkeit untervermietet, dementiert gemäss «Bieler Tagblatt» eine Beteiligung an einem solchen Club. Ein solches Etablissement existiert derzeit nicht, sagt er.
Ob die Unterbindung dieses erotischen Treibens durch die Gemeinde überhaupt rechtens ist, ist derweil unklar. Wenn kein Geld für Sexdienste im Umlauf ist, gilt es nicht als Prostitution. In den nächsten Wochen wird in diesem Fall weiter entschieden.








