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Walliser Gericht lässt Barbesitzer Jacques Moretti frei

Keystone-SDA
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Sion,

Jacques Moretti darf die Untersuchungshaft gegen 200’000 Franken Kaution verlassen. Fluchtgefahr soll mit strengen Auflagen unterbunden werden.

Jacques Moretti
Jacques Moretti könnte schon bald aus der U-Haft entlassen werden. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Barbesitzer Jacques Moretti wird nach Brand in Crans-Montana aus U-Haft entlassen.
  • Das Zwangsmassnahmengericht setzte eine Kaution von 200'000 Franken fest.
  • Statt Haft gelten nun strenge Ersatzmassnahmen wegen Fluchtgefahr.

Jacques Moretti kann das Gefängnis verlassen. Das Zwangsmassnahmengericht hat am Freitag die Aufhebung der Untersuchungshaft des Besitzers der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana bekanntgegeben.

Das Lokal war in der Neujahrsnacht in Brand geraten; dabei kamen 40 Menschen ums Leben, 116 wurden verletzt.

Das Gericht setzte die Kaution auf 200’000 Franken fest – «ein Betrag, der von der Staatsanwaltschaft beantragt und vom Gericht als angemessen und abschreckend beurteilt wurde», teilte das Zwangsmassnahmengericht am Abend mit.

Die Summe sei noch am selben Tag auf das Konto der Staatsanwaltschaft überwiesen worden.

Zu diesem Entscheid kam das Zwangsmassnahmengericht nach einer «neuen Beurteilung des Fluchtrisikos» sowie nach Prüfung der Herkunft der Gelder und der Beziehungen zwischen dem Beschuldigten und der Person, die den Betrag bezahlt hat. Dabei handle es sich um «einen engen Freund» von Moretti, so das Gericht.

Das Zwangsmassnahmengericht nannte weder Zeitpunkt noch Datum der Freilassung und betonte, dass es keine Fragen beantworten werde. Moretti könnte jedoch in den nächsten Stunden freikommen.

Das Gericht hatte die Untersuchungshaft ursprünglich für drei Monate angeordnet, weil ein Fluchtrisiko bestanden habe. Moretti befand sich seit dem 9. Januar in der Strafanstalt Les Iles in Sitten.

Freilassung unter mehreren Auflagen

«Anstelle der Untersuchungshaft hat das Zwangsmassnahmengericht (...) folgende Ersatzmassnahmen angeordnet, um dem beim Beschuldigten bestehenden Fluchtrisiko entgegenzuwirken», erklärte das Gericht weiter.

Es handle sich um klassische Massnahmen: das Verbot, die Schweiz zu verlassen, die Pflicht, alle Identitäts- und Aufenthaltsdokumente bei der Staatsanwaltschaft zu hinterlegen, die Pflicht, sich täglich bei einer Polizeistelle zu melden, sowie die Verpflichtung, Sicherheiten zu leisten.

Das Zwangsmassnahmengericht erinnerte zudem daran, dass jede beschuldigte Person bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig gilt.

«Der zentrale Grundsatz im Schweizer Strafverfahren ist daher, dass der Beschuldigte bis zu seinem Urteil in Freiheit bleibt; Untersuchungshaft darf nur in Ausnahmefällen als ultima ratio angeordnet werden, um den ordnungsgemässen Ablauf der Untersuchung zu gewährleisten», hielt das Gericht fest.

Wenn weniger einschneidende Massnahmen denselben Zweck erfüllten, müssten diese zwingend anstelle der Haft angeordnet werden. Zudem betonte das Zwangsmassnahmengericht, dass die bisherige Untersuchungshaft nicht dem Zweck gedient habe, den Beschuldigten bereits zu bestrafen.

Opferanwalt reagiert mit Unverständnis

Romain Jordan, Anwalt mehrerer Opferfamilien, reagierte umgehend in einer Mitteilung: «Ich kommentiere die Fragen der Untersuchungshaft nicht.»

Aus Sicht seiner Mandanten werde jedoch erneut nicht auf das Risiko von Absprachen und Beweisvernichtung eingegangen – ein Risiko, das sie stark beunruhige und die Integrität der Ermittlungen gefährden könne.

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