Abgelehnt: Kein ausserordentlicher Staatsanwalt in Crans-Montana
Die Staatsanwaltschaft wird keinen ausserordentlichen Staatsanwalt im Crans-Montana-Fall einsetzen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Ermittlungen zu der Silvester-Tragödie in Crans-Montana schreiten voran.
- Ein ausserordentlicher Staatsanwalt im Crans-Montana-Fall wurde abgelehnt.
Im Zusammenhang mit der Strafuntersuchung zur Brandkatastrophe von Crans-Montana ernennt das Wallis keinen ausserordentlichen Staatsanwalt. Die Walliser Staatsanwaltschaft setzt ihre Ermittlungen fort, wie diese am Freitag mitteilte.
«Das Büro ist zum Schluss gekommen, dass es keinen objektiven oder rechtlichen Grund gibt, der die Ernennung eines ausserordentlichen Staatsanwalts rechtfertigt», schreibt die Staatsanwaltschaft in einer von Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud unterzeichneten Medienmitteilung.

Die Staatsanwaltschaft sei am 19. Januar zusammengekommen, um über dieses Gesuch zu entscheiden, das von mehreren Anwälten der Opferfamilien eingereicht worden war.
«Die Zentrale Dienststelle der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis, der das Dossier übertragen wurde, ist zuständig für Fälle von besonderer Bedeutung, insbesondere für Straftaten im Zusammenhang mit Grossereignissen oder ausserordentlichen Ereignissen mit grosser medialer Resonanz», heisst es weiter.
















