Waadtländer Grossräte wollen Freiheitsheld Davel rehabilitieren

Das Wichtigste in Kürze
- Vor rund 300 Jahren wurde der Freiheitskämpfer Jean Daniel Abraham Davel hingerichtet.
- Er hatte Landsleute angestiftet, die Waadt von der Herrschaft Berns zu befreien.
Der vor bald 300 Jahren hingerichtete Waadtländer Freiheitskämpfer Jean Daniel Abraham Davel soll rehabilitiert werden. Dies fordern rund 30 Abgeordnete im Grossen Rat. Major Davel wurde am 24. April 1723 im Alter von 52 Jahren im heutigen Lausanner Stadtteil Vidy VD enthauptet, weil er seine Landsleute angestiftet hatte, die Waadt von der Herrschaft Berns zu befreien. Obwohl er im kollektiven Gedächtnis der Waadtländer in den Rang eines Helden aufstieg, wurde er nie feierlich rehabilitiert.
So wurde beispielsweise sein Todesurteil nie von den Behörden aufgehoben, wie Raphaël Mahaim (Grüne), der Initiator des Antrags, am Dienstag erläuterte. Der Antrag sei nicht «abwegig», sondern ziele darauf ab, «eine institutionelle Komponente» in die Feierlichkeiten zum 300. Todestag von Major Davel einzubeziehen, fügte er hinzu.
Forderung nach historischer Kommission
Die Motion, die insbesondere von Abgeordneten aus den Reihen der Grünen und der SVP unterzeichnet wurde, fordert den Staatsrat auf, eine historische Kommission zu ernennen, die das Leben des Waadtländer Patrioten dokumentieren soll. Nach Abschluss dieser Arbeit könnte dem Parlament ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden, um «eine offizielle Rehabilitierung» zu erreichen, fuhr Mahaim fort.
Seine Motion wurde an die zuständige Kommission überwiesen. Anschliessend wird sie im Plenum vom Grossen Rat behandelt. Das Kantonsparlament wird dann entscheiden, ob es die Motion dem Staatsrat vorlegt oder nicht.
Es ist nicht der erste Versuch zu einer Rehabilitierung von Major Davel. Zwei seiner Nachkommen, die damals von einer Gruppe von Politikern und der Studentenverbindung Schweizerischer Zofingerverein unterstützt wurden, hatten 1998 beim Kantonsgericht einen Antrag auf Revision seines Todesurteils eingereicht. Das Gericht erklärte jedoch beide Anträge für unzulässig.
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