Vogelgrippe bei totem Schwan am Bodensee nachgewiesen
Bei einem am Ufer des Bodensees zwischen Ermatingen TG und Salenstein TG gefundenen toten Schwan haben die Behörden das Vogelgrippevirus nachgewiesen.

Die Behörden haben bei einem am Freitag gefundenen toten Schwan am Ufer des Bodensees zwischen Ermatingen TG und Salenstein TG das Vogelgrippevirus nachgewiesen.
Es ist der dritte Fall in der Schweiz in dieser Saison. Die Schutzmassnahmen wurden angepasst.
Das Gebiet der Gemeinden Ermatingen und Salenstein sei zum tierseuchenpolizeilichen Kontrollgebiet erklärt worden, schrieb der Kanton Thurgau am Dienstag in einer Mitteilung. Geflügelhalterinnen und -halter müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere keinen Kontakt mit Wildvögeln haben.
Mit Hygienemassnahmen soll das Geflügel bestmöglich vor einer Infektion durch das Virus geschützt werden. Auffälligkeiten bei den Tieren müssten umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt gemeldet werden, hiess es in der Mitteilung weiter.
Im entsprechenden Kontrollgebiet befinden sich rund 30 Geflügelhaltungen. Für die Bevölkerung bestehe keine Gefahr. Eier und Geflügelfleisch können bedenkenlos konsumiert werden.
Vogelgrippe bei zweiter Wildgans in der Schweiz nachgewiesen
Vergangene Woche wurde bei einer Graugans in Männedorf ZH die Vogelgrippe nachgewiesen. Es handelte sich nach einem ersten Fall bei einer toten Graugans im Kanton Bern um den zweiten Nachweis bei Wildvögeln in dieser Saison in der Schweiz.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat aufgrund dieser Situation alle Ufer der Seen sowie grossen Flüsse im Mittelland zum Beobachtungsgebiet erklärt und dazu eine entsprechende Verordnung erlassen.
Die auch als Geflügelpest bekannte Seuche H5N1 ist für Tiere hochansteckend und endet für sie meistens tödlich. Die infizierten Tiere wirken oft apathisch und haben Schwellungen im Kopfbereich.
Personen, die kranke oder gar tote Wildvögel finden, sollen diese nicht berühren, warnte das BLV. Die Funde seien den Behörden zu melden.










