Neuer Vogelgrippe-Fall im Kanton Zürich bestätigt
Am 12. November 2025 wurde das Vogelgrippevirus bei einer Graugans in Männedorf ZH nachgewiesen. Es ist der zweite Fall in der Schweiz in dieser Saison.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Zürich ist ein weiterer Vogelgrippe-Fall bestätigt worden.
- Dies, nachdem einige Tage zuvor schon im Kanton Bern ein Fall aufgetaucht war.
- Um die Weiterverbreitung zu verhindern, wurden neue Beobachtungsgebiete festgelegt.
Gestern wurde das Vogelgrippevirus bei einer Graugans in Männedorf im Kanton Zürich nachgewiesen. Dieser neue Fall ist ausserhalb der derzeit geltenden Beobachtungsgebiete und einige Tage nach dem Auffinden eines ersten infizierten Wildvogels im Kanton Bern aufgetreten. Dies teilt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in einem Communiqué mit.
Um die Weiterverbreitung des Virus zu verhindern, habe das BLV seine Verordnung vom 6. November 2025 angepasst und neue Beobachtungsgebiete festgelegt, in denen Schutzmassnahmen obligatorisch sind.
Die angepasste Verordnung gilt bis am 31. März 2026. Das BLV ruft alle Geflügelhalterinnen und -halter dazu auf, die vorgegebenen Präventions- und Biosicherheitsmassnahmen konsequent umzusetzen.
Zweiter Fall im November
Nach dem Nachweis eines ersten Vogelgrippefalls am 4. November im Kanton Bern wurde das Virus am 12. November bei einer Graugans in Männedorf im Kanton Zürich erneut bestätigt.

Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und jeglichen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden, wurden in der angepassten dringlichen Verordnung des BLV weitere Beobachtungsgebiete entlang der Ufer der Seen und Fliessgewässer des Mittellands festgelegt.
In diesen Regionen gelten für die Geflügelhaltungen nun strenge Schutz- und Hygienemassnahmen.
Schutz der Geflügelhaltungen in den Beobachtungsgebieten
Die Geflügelhalterinnen und -halter in den Beobachtungsgebieten sind verpflichtet, Biosicherheitsmassnahmen umzusetzen. Diese haben zum Ziel, jeglichen Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden und die Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.

Das Geflügel muss so gehalten werden, dass jeder Kontakt mit Wildvögeln ausgeschlossen ist. Die verschiedenen Arten (Hühner, Enten, Gänse, Laufvögel) sind getrennt zu halten und im Stallbereich gelten Zugangsbeschränkungen und strenge Hygienemassnahmen, schreibt das BLV weiter.
Neuer Fall ändert an der Gesamtrisikobewertung nichts
Die Geflügelhalterinnen und -halter sind aufgefordert, ihre Tiere aufmerksam zu beobachten.
Im Fall von Verdachtssymptomen, wie Atembeschwerden, Schwellungen im Kopfbereich, deutlicher Rückgang der Legeleistung, dünnen oder fehlenden Eischalen, Apathie oder erhöhter Sterblichkeit, müssen die Geflügelhalter unverzüglich eine Tierärztin oder einen Tierarzt informieren.
Bei Wasservögeln können die Krankheitsanzeichen weniger sichtbar sein, weshalb Wachsamkeit besonders wichtig ist.

Der neue Fall ändere an der Gesamtrisikobewertung nichts, so das BLV weiter. Die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmassnahmen in der ganzen Schweiz bleibe der wirksamste Schutz.
Auch ausserhalb der Beobachtungsgebiete müssen alle Geflügelhalterinnen und -halter, auch Hobbyhaltungen, die empfohlenen Hygienemassnahmen umsetzen und ihre Tiere bei den kantonalen Veterinärbehörden registrieren.
Tote Wildvögel: melden, aber nicht berühren
Die Bevölkerung wird gebeten, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren und solche Funde der Wildhut, der Polizei oder dem kantonalen Veterinärdienst zu melden.
Eine Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist äusserst selten und wurde bis jetzt nur in Einzelfällen nach engem, ungeschütztem Kontakt mit infizierten Vögeln beobachtet. Geflügelprodukte, wie Pouletfleisch und Eier, können weiterhin ohne Bedenken konsumiert werden.











