Razzia

    Vier Festnahmen bei Razzia wegen Terrorismusverdacht

    Keystone-SDA
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    Neuchâtel,

    Heute hat die Polizei vier Syrer in den Kantonen Waadt und Neuenburg festgenommen. Sie werden verdächtigt, den Al-Kaida-Ableger Al-Nusra-Front zu unterstützen.

    Attentat Al-Nusra-Front
    Die Al-Nusra-Front verübte zahlreiche Attentate, hier 2012 mit einer Autobombe in Damaskus (Syrien). (Archivbild) - sda - KEYSTONE/EPA/SANA HANDOUT

    Das Wichtigste in Kürze

    • Vier syrische Staatsbürger wurden heute in Waadt und Neuenburg festgenommen.
    • Der Verdacht der Polizei: Unterstützung einer kriminellen Organisation.
    • Das Zwangsmassnahmengericht entscheidet über ein Gesuch auf Untersuchungshaft.

    Die Kantonspolizeikorps haben am Donnerstag in Waadt und Neuenburg vier Personen wegen Terrorismusverdacht festgenommen. Die Syrer sollen die Al-Nusra-Front unterstützt haben. Der Zugriff erfolgte im Auftrag der Bundesanwaltschaft, wie diese mitteilte.

    Zwei der Festgenommenen wohnten im Kanton Waadt. Die anderen zwei befanden sich zum Zeitpunkt der Festnahme in Asylunterkünften in Waadt und Neuenburg. Die verdächtigen syrischen Staatsbürger sind gemäss Bundesanwaltschaft zwischen 28 und 57 Jahre alt. Die Beamten nahmen auch sieben Hausdurchsuchungen vor.

    Verdächtige sollen Al-Kaida-Ableger unterstützen

    Die Verfahren gegen die Syrer wurden zwischen Januar und September 2022 eröffnet. Sie stehen im Verdacht der Unterstützung oder Beteiligung an einer kriminellen Organisation.

    Zudem werden sie des Verstosses gegen das Verbot der islamistischen Terrorgruppierungen Al-Kaida, Islamischer Staat (IS) und verwandter Organisationen verdächtigt. Konkret werfen ihnen die Strafverfolger des Bundes die Unterstützung des syrischen Al-Kaida-Ablegers Al-Nusra-Front vor.

    Gericht entscheidet über Untersuchungshaft

    Die Bundesanwaltschaft steht bei dem Strafverfahren gegen die vier Verdächtigen im Austausch mit mehreren anderen Ländern. Die kantonalen Polizeikorps führten die Festgenommenen der Bundesanwaltschaft zur Einvernahme zu. Das zuständige Zwangsmassnahmengericht wird über ein allfälliges Gesuch auf Untersuchungshaft entscheiden.

    Aus Verfahrensgründen machte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag keine weiteren Angaben zu den Anschuldigungen und den Beschuldigten. Sobald der Verfahrensstand es zulasse, werde sie aber weiter informieren. Für die Festgenommenen gilt die Unschuldsvermutung.

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