Die Bundesanwaltschaft hat in Nordrhein-Westfalen eine mutmassliche islamistische Terrorzelle aufgedeckt und sieben Verdächtige festnehmen lassen.
Insgesamt sieben Männer nahm die Polizei fest.
Insgesamt sieben Männer nahm die Polizei fest. - Bernd Thissen/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen sind sieben Männer verhaftet worden.
  • Die Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen eine mutmasslich islamistische Terrorzelle.

Sieben Verdächtige sind festgenommen worden, nachdem die Bundesanwaltschaft Anklage gegen eine mutmasslich islamistische Terrorzelle in Nordrhein-Westfalen erhoben hat.

Den Männern wird vorgeworfen, in Deutschland eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben und in ihr aktiv gewesen zu sein, wie die oberste deutsche Anklagebehörde mitteilte.

Ausserdem sollen sie die Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) unterstützt haben. Ein weiterer Mann und dessen Frau wurden den Angaben zufolge von niederländischen Behörden festgesetzt.

Nach Beginn des Ukraine-Krieges eingereist

Bei den in Deutschland festgenommenen Männern handelt es sich um Beschuldigte aus Tadschikistan, Kirgistan und Turkmenistan. Sie hätten eine radikal-islamische Einstellung. Kurz nach Beginn des Krieges in der Ukraine seien sie gemeinsam nach Deutschland eingereist und hätten sich zu einer terroristischen Vereinigung zusammengeschlossen. Ziel sei gewesen, «in Deutschland öffentlichkeitswirksame Anschläge im Sinne des IS zu verüben», hiess es weiter.

Der Vereinigung habe auch einer der in den Niederlanden festgenommenen Männer angehört. Die Gruppe habe in Kontakt gestanden mit Mitgliedern des regionalen IS-Ablegers «Islamischer Staat Provinz Khorasan» (ISPK). Mögliche Ziele von Anschlägen in Deutschland seien bereits ins Visier genommen und mögliche Tatorte ausgekundschaftet worden.

Zudem hätten die Beschuldigten versucht, sich Waffen zu beschaffen. Einen konkreten Anschlagsplan habe es aber noch nicht gegeben.

Die Beschuldigten sollten noch im Laufe des Donnerstag sowie am Freitag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vorgeführt werden.

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