Die Ticket-Plattform Viagogo hat Zirkus Knie-Tickets mit widerrechtlichen Methoden verkauft. Sie haben die potenziellen Käufer zum Kauf gedrängt.
Circus Knie
Der Circus Knie gastiert in Basel. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Verkauf von Zirkus Knie-Tickets auf Viagogo kam es zu unerlaubten Methoden.
  • Die Ticket-Plattform hat die Käufer regelrecht zum Kauf gedrängt.
  • Dies hat auch das Bundesgericht festgestellt.

Die Online-Plattform Viagogo hat sich beim Verkauf von Tickets für Vorstellungen des Zirkus Knie unlauterer Methoden bedient. Dies hat das Bundesgericht festgestellt. Es hat die Beschwerde von Viagogo abgewiesen.

Das Bundesgericht hält in einem am Freitag veröffentlichten Urteil verschiedene Punkte fest. In denen habe Viagogo gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen.

Tickets ausverkauft

So wurde kaufinteressierten Besuchern der Plattform angezeigt, dass für gewisse Knie-Vorstellungen die Tickets ausverkauft seien. Nicht ausgewiesen wurde dabei, dass sich dies nur auf Eintrittskarten bei Viagogo bezog und nicht auf die offiziellen Verkaufsstellen.

Circus Knie
Bastian Baker bei seinem Auftritt im Circus Knie. - keystone

Auch wurden auf der Plattform Preiskategorien und Sitzpläne verwendet, die nicht jenen des Zirkus Knie entsprachen. Für die Kunden war es laut Bundesgericht damit nicht möglich, einen tatsächlichen Preisvergleich zu machen.

Zum Kauf gedrängt

Nicht rechtens ist gemäss Urteil ausserdem, dass der zu bezahlende Preis während des Bestellvorgangs schrittweise erhöht wurde. Dies ohne, dass zumindest am Schluss ein klar nachvollziehbarer Gesamtpreis genannt wurde.

Den Plattform-Besuchern wurde zudem mit aufpoppenden Fenstern und anderen Anzeigen mitgeteilt, es bestehe eine grosse Nachfrage nach den ausgewählten Tickets. Sie müssten sich schnell entscheiden. Dass dies wiederum nur für die Ticket-Anzahl auf Viagogo galt, war für die Kunden nicht ersichtlich. Dadurch seien die Besucher zu einem schnellen Kauf gedrängt worden, schreibt das Bundesgericht.

Viagogo
Das Logo der Ticket-Plattform Viagogo. - openpr.de

Die Lausanner Richter bestätigen damit den vorinstanzlichen Entscheid des Handelsgerichts St. Gallen vom Februar. Dieses hatte Viagogo die genannten Methoden unter Strafandrohung verboten. Dies nachdem der Zirkus Knie im Oktober 2018 Klage gegen die Plattform eingereicht hatte.

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