Versicherer Helvetia zieht Handelsgerichtsurteil vor Bundesgericht
Das Aargauer Handelsgericht hat in einem Streitfall gegen Helvetia entschieden. Nun zieht der Versicherer vors Bundesgericht.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Helvetia musste eine Niederlage vor dem Aargauer Handelsgericht einstecken.
- Dabei ging es um einen Streit um die Epidemieversicherung für einen Gastrobetrieb.
- Der Versicherer will nun gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesgericht einlegen.
Die Helvetia musste eine Niederlage vor dem Aargauer Handelsgericht im Streit um die Epidemieversicherung für einen Gastrobetrieb einstecken. Der Versicherer habe entschieden, gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesgericht einzulegen. Dies sagte ein Helvetia-Sprecher am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP.
Im Rechtsstreit geht es um die Frage, inwiefern ein Versicherer für Pandemieschäden bei Firmen aufkommen muss, die Epidemieversicherungen abgeschlossen haben. Das waren vor allem Gastrobetriebe und Firmen aus der Nahrungsmittelindustrie.
Die Versicherungsbranche war bei Ausbruch der Pandemie der Meinung, dass Corona-Schäden grundsätzlich nicht gedeckt seien. Schliesslich enthielten die Verträge für Pandemien auch Ausschlussklauseln.

Versicherer machte Vergleichsangebot
Die Rechtslage war in den Versicherungsverträgen aber nicht so klar geregelt. In Rechtsgutachten etwa stritten sich Experten dazu, und im Nachgang unterbreiteten die Versicherer den Kunden mit Epidemieversicherungen ein Vergleichsangebot. Dieses sollte zumindest einen Teil des entstandenen Schadens decken.
Ein Grossteil der Geschädigten nahm das Angebot der Helvetia an. In der Schweiz hätten über 95 Prozent der betroffenen Betriebe dem Vergleich zugestimmt. Das erklärte Helvetia Schweiz-Chef Martin Jara in einer Stellungnahme. Die Geldbeträge daraus seien sofort ausbezahlt worden.

Einige wenige Kunden lehnten das Angebot aber ab und beschritten den Rechtsweg. So auch die Klägerin vor dem Aargauer Handelsgericht, die ihren Betrieb von Mitte März bis zum 11. Mai 2020 schliessen musste.
Sie forderte vor Gericht gestützt auf den Versicherungsvertrag 40'000 Franken für den im Lockdown entstandenen Ertragsfall und Mehrkosten. Dabei handle es sich nur um einen Teil des entstandenen Schadens, den die Versicherungsnehmerin mit einer Teilklage eingeklagt habe. Das hatte das Handelsgericht geschrieben. Weitere Ansprüche könne sie später noch geltend machen.
Pandemie-Ausschluss greife nicht in Versicherungsverträgen
Das Handelsgericht stellte in seinem Urteil fest, dass der Pandemie-Ausschluss in Versicherungsverträgen «nicht greift». Dieser beruhe auf der Einteilung der WHO von Pandemien in sechs Phasen. Diese Einstufung aus dem Jahr 2005 sei aber überholt und nicht mehr massgebend. Vielmehr sollten die Pandemiephasen durch die WHO dynamisch beschrieben werden.
Dagegen wehrt sich nun die Helvetia aus grundsätzlichen Überlegungen: «Wir erachten eine Überprüfung des Urteils durch das Bundesgericht als sinnvoll: Die Helvetia und auch die betroffenen Kunden erhalten erst dadurch abschliessend Klarheit über die Wirksamkeit des Ausschlusses.» Das erklärte Schweiz-Chef Jara: Rechtssicherheit für Versicherer und ihre Kunden sei auch mit Blick auf die Entwicklung künftiger Versicherungsprodukte wichtig.