In St. Gallen steht ein Serbe, der einen Mann getötet und verbrannt haben soll, erneut vor Gericht. Gegen das Urteil des Kreisgerichtes legte er Berufung ein.
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Eine Absperrung der Polizei. (Symbolbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Einem Serben wird vorgeworfen, einen Landsmann getötet zu haben.
  • Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren.
  • Der Beschuldigte legte gegen das Urteil Berufung ein.

Ein Serbe, der einen Landsmann wegen einer Geldschuld umgebracht haben soll, steht am Donnerstag in St. Gallen erneut vor Gericht. Der Beschuldigte hat Berufung eingelegt und verlangt einen Freispruch.

In einem Indizien-Prozess hatte das Kreisgericht St. Gallen im November 2020 den damals 37-jährigen Serben wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Er soll Mitte 2017 einen Landsmann, bei dem er Schulden hatte, umgebracht und die Leiche in einem Wald verbrannt haben.

Beschuldigter hatte Schulden beim Opfer

Zusätzlich zur Freiheitsstrafe sprach das Gericht gegen den Beschuldigten eine bedingte Geldstrafe und eine Landesverweisung von 15 Jahren aus. Er soll sich illegal in der Schweiz aufgehalten und gearbeitet haben.

Das Gericht warf dem Serben ein schweres Verschulden vor: Er habe die Tat offensichtlich geplant, das Opfer zu sich bestellt und in eine Falle gelockt, um es zu töten. Dies sagte der Vorsitzende. Danach habe er die Leiche verbrannt. Überzeugende Indizien, wie DNA- und Blutspuren, liessen keinen vernünftigen Zweifel an der Täterschaft.

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Die verbrannte Leiche wurde in einem Wald gefunden. - Pexels

Eine Spaziergängerin hatte die verkohlte Leiche des Opfers Mitte Juli 2017 in einem Wald bei Pulvershaus TG (Gemeinde Erlen) gefunden. Für die Polizei war rasch klar: Der 41-jährige Serbe, in seiner Heimat ein bekannter Kickboxer, war einem Tötungsdelikt zum Opfer gefallen.

Laut Anklage wollte der Serbe das Opfer aus dem Weg räumen, weil er bei ihm Schulden hatte. Er habe sich Geld vom Landsmann geliehen und dieses an Spielautomaten und bei Onlinespielen verzockt. Das Opfer soll ein lukratives Geschäft mit illegalen Geldautomaten und Spielwetten betrieben haben.

Der Beschuldigte stritt die Tat ab und machte vor Gericht keine Aussagen. Er legte gegen das Urteil Berufung ein. Am Freitag befasst sich das Kantonsgericht St. Gallen mit dem Fall.

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