St.Fiden – Heiligkreuz: Weg frei für neues Stadtquartier
Die Stadt St.Gallen treibt die Entwicklung des Gebiets St.Fiden – Heiligkreuz voran und plant ein lebendiges Zentrum mit Wohnen, Arbeiten und Grünräumen.

Wie die Stadt St.Gallen informiert, setzt sie ihre Planung für die Entwicklung des Gebiets St.Fiden – Heiligkreuz fort. Die Entwicklung erfolgt in Abstimmung mit den Grundeigentümerinnen Migros Ostschweiz und SBB.
Mit einer Zonenplanänderung mittels Schwerpunktzone soll die planungsrechtliche Grundlage für eine dichte und nutzungsgemischte Entwicklung des neuen Stadtteilzentrums geschaffen werden. Die Entwicklung der städtischen Areale soll, nach der Klärung von übergeordneten Leitlinien, an private Planungsträgerschaften vergeben werden.
Die Innenentwicklungsstrategie der Stadt St.Gallen zielt darauf ab, die bauliche Entwicklung entlang des Talbodens zu stärken. Insbesondere in den Gebieten Winkeln, Bruggen – Haggen, Lerchenfeld und St.Fiden bestehen grosse Potenziale.
Leitbilder für St.Fiden – Heiligkreuz stehen fest
Die Stadt hat gemeinsam mit den jeweiligen Grundeigentümerschaften und weiteren Beteiligten Leitbilder für die zukünftige Entwicklung dieser Schlüsselgebiete erarbeitet. In Winkeln und Bruggen – Haggen sowie im Lerchenfeld sind diese Prozesse bereits weit fortgeschritten. Nun setzt die Stadt ihre Planung auch im Gebiet St.Fiden – Heiligkreuz fort.
Das Gebiet St.Fiden – Heiligkreuz verfügt über eine zentrale Lage nahe der Olma Messen, dem Entwicklungsgebiet Steinachstrasse und dem Spitalareal sowie über eine gute Verkehrsanbindung.
Attraktives Quartier für Wohnen, Arbeiten und Bildung entsteht
Es bietet damit beste Voraussetzungen, sich zu einem attraktiven Wohnquartier und Standort für Unternehmen mit Schwerpunkt auf Life Sciences, Gesundheitstechnologien und ICT sowie öffentliche Einrichtungen mit Fokus auf Bildung zu entwickeln.
Ziel ist ein neues, lebendiges Stadtteilzentrum, das vielfältigen Wohnraum, Arbeitsplätze, öffentliche Einrichtungen sowie Grünräume vereint. Besonderes Augenmerk liegt auf einer hochwertigen Freiraumgestaltung, einer guten Vernetzung der umliegenden Quartiere und einer starken Anbindung an den Bahnhof St.Fiden.
Zonenplanänderung wird vorgezogen
Nach dem Entscheid, die Planung ohne eine Überdeckung der Gleise und Nationalstrasse und auf der Basis der bisherigen Erkenntnisse weiterzuführen, hat die Stadt eine Standortbestimmung vorgenommen.
Im Austausch mit den Grundeigentümerschaften, Investoren und Immobilienentwicklern wurden unterschiedliche Ansätze zum weiteren Vorgehen geprüft. Als planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung soll im Vorfeld zur Ortsplanungsrevision eine Zonenplanänderung zu einer Schwerpunktzone nach kantonalem Recht erfolgen.
Schwerpunktzonen ermöglichen Neuüberbauungen in Gebieten, die zukünftig vielfältig genutzt und anpassungsfähig entwickelt werden sollen. Mit den bisherigen Planungsergebnissen sind bereits ausreichende Grundlagen für die Zonenplanänderung vorhanden.
Leitlinien für die künftige Entwicklung
Für die bauliche Entwicklung des Kerngebiets nördlich der Gleise erarbeitet die Stadt, unter Einbezug der Genossenschaft Migros Ostschweiz und den SBB, Leitlinien zu den übergeordneten räumlichen, funktionalen und infrastrukturellen Zusammenhängen.
Sie dienen als Grundlage für die nachgelagerten Teilentwicklungen. Die Leitlinien werden partizipativ mit Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verbänden und Politik erarbeitet.
Frühzeitiger Einbezug privater Planungsakteure
Auf den städtischen Arealen sollen unter Einbezug von privaten Planungsakteuren innovative, nachhaltige Konzepte erarbeitet werden. Für das ehemalige Bahnareal an der Bachstrasse ist ein Wettbewerb für Investoren und Immobilienentwickler mit Baurechtsvergabe geplant. Ziel ist es, ein Entwicklungskonzept zu erhalten, das sich als integraler Bestandteil der übergeordneten Gebietsentwicklung versteht und zentrale Infrastrukturmassnahmen umfasst.
Das Areal «Fellhof» soll im Baurecht an gemeinnützige Bauträgerschaften abgegeben werden. Die genannten Planungsschritte Zonenplanänderung und Leitlinien sowie die Ausschreibungen der städtischen Areale erfolgen im Rahmen des bestehenden Planungskredits.
Die bestehenden Brachennutzungen «Areal Bach», «Rümpeltum» und die «Kinderbaustelle» werden bis mindestens 2030 ermöglicht.






