Verband Coiffure Suisse zieht Streit um GAV ans Bundesgericht
Coiffure Suisse durfte den neuen GAV laut Handelsgericht Bern nicht allein beschliessen – die Delegiertenversammlung hätte zustimmen müssen.

Der Vorstand des Branchenverbands Coiffure Suisse hat den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) nach einem Urteil des Handelsgerichts Bern nicht selbst gutheissen dürfen. Der seit Anfang 2024 gültige Vertrag hätte demnach der Delegiertenversammlung vorgelegt werden müssen.
Das Handelsgericht habe der Klage von 26 Coiffeursalons gegen den Verband stattgegeben, schrieb der Branchenverband der Schweizer Coiffeurgeschäfte am Donnerstag in einer Medienmitteilung. Konkret hob das Gericht den zustimmenden Entscheid des Verbandsvorstands auf. Das Urteil des Handelsgerichts liege noch nicht schriftlich vor, hiess es.
Bundesgericht als nächste Instanz
Der Verband kündigte an, das Urteil beim Bundesgericht anzufechten. Man stehe weiterhin voll und ganz hinter dem GAV, der das Image und die Attraktivität des Berufs stärke. Der Verband hatte den GAV mit den Sozialpartnern Unia und Syna verhandelt. Der GAV sieht eine schrittweise Erhöhung der Mindestlöhne bis 2027 vor.
Der vom Bundesrat letztlich für allgemeinverbindlich erklärte GAV gilt gemäss Branchenverband weiterhin für alle Coiffeursalons in der Schweiz. Die Kläger hätten im Rahmen des Verfahrens zur Allgemeinverbindlicherklärung keine Einsprache gemacht.
Der Gesamtarbeitsvertrag ist laut Verband ein zentrales Instrument zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen in der Coiffeurbranche. Er garantiere schweizweit einheitliche Mindestlöhne, schütze vor Lohndumping und stelle gleiche Rahmenbedingungen für alle Betriebe sicher.