US-Gericht weist CS-Klage gegen Schweiz ab
Die Schweiz haftet laut einem neuen Gerichtsbeschloss nicht für CS-Verluste. US-Richter berufen sich auf Staatenimmunität.

Ein US-Bezirksgericht in New York hat die CS-Klage abgewiesen. Das Gericht entschied, dass die Schweiz nicht seiner Gerichtsbarkeit unterliegt, berichtet die «Handelszeitung».

Eine Gruppe internationaler Investoren forderte 370 Millionen Dollar (294 Millionen Franken). Die Klage bezog sich auf Verluste bei AT1-Anleihen der Credit Suisse.
CS: Streit um AT1-Anleihen
Die Finma ordnete im März 2023 an, die AT1-Anleihen abzuschreiben. Dies geschah bei der Notrettung der CS durch die UBS, meldet «Bluewin».
Die Investoren kritisierten, die Schweiz habe in ihre Eigentumsrechte eingegriffen. Der Schritt erleichterte der UBS jedoch den Zukauf.
Folgen des Urteils
Das Eidgenössische Finanzdepartement informierte am Mittwoch über das Urteil, wie «Swissinfo» berichtet. Die Investoren können das Urteil innert 30 Tagen anfechten.
Die UBS-Aktie fiel zwischenzeitlich um 0,82 Prozent auf 32,36 Franken, schreibt «Finanzen.ch». Die Entscheidung bringt zunächst Klarheit für die Schweiz.