Urteilseröffnung im Fall der Messerattacke von Lugano
Im Bundesstrafgericht Bellinzona wird im Prozess gegen die Täterin der Messerattacke von Lugano das Urteil eröffnet.

Das Wichtigste in Kürze
- Am Montag wird das Urteil gegen die Täterin der Messerattacke in Lugano eröffnet.
- Ihr werden versuchter Mord und Widerhandlung gegen das IS-/Al-Kaida-Gesetz vorgeworfen.
- 2020 hat die Frau zwei Menschen verletzt.
Heute Montag wird vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona das Urteil im Prozess gegen die Täterin der Messerattacke in Lugano eröffnet. Die 29-Jährige ist wegen versuchten Mordes und Widerhandlung gegen das IS-/Al-Kaida-Gesetz angeklagt.
Ausserdem soll die Frau ohne Anmeldung bei der Kantonspolizei der Prostitution nachgegangen sein. Die Bundesanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren sowie eine stationäre therapeutische Massnahme.
Die Staatsanwältin argumentierte, die Angeklagte habe keinerlei Reue gezeigt und vor Gericht ausgesagt, dass sie die Attacke wiederholen würde, wenn auch nicht in der Schweiz.

Die Verteidigung versuchte vor Gericht glaubhaft zu machen, dass die Tessinerin gar nicht wirklich zum Islam konvertiert sei. Aus diesem Grund sei die 29-Jährige des zweifachen versuchten Mordes für schuldig zu befinden, jedoch von der Wiederhandlung gegen das IS-/Al-Kaida-Gesetz freizusprechen. Die Verteidigung forderte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.
Zwei Frauen mit Messer verletzt
Die 29-Jährige hat laut Anklage im November 2020 in Lugano zwei Frauen mit einem Messer attackiert und sich dabei auf den Islamischen Staat berufen. Ausserdem soll sich die Frau zwischen 2017 und 2020 ohne Anmeldung bei den Behörden prostituiert haben.
Vor der Tat soll sich die Frau in der Haushaltswarenabteilung des Warenhauses Manor in Lugano von einer Verkäuferin ein scharfes Brotmesser empfohlen haben lassen. Damit stach sie auf zwei zufällig ausgewählte Frauen ein. Beide wurden bei der Messerattacke verletzt, die schwerer verletzte Frau tritt im Prozess gegen die 29-Jährige als Privatklägerin auf. Sie hat eine Forderung von 440'000 Franken geltend gemacht.