Bundesanwaltschaft

    Messerattacke: Bundesanwaltschaft fordert 14-jährige Freiheitsstrafe

    Keystone-SDA
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    Bellinzona,

    Eine Frau attackierte in Lugano zwei Frauen mit einem Messer. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren.

    Lugano
    In Lugano kam es 2020 zu einer Messerattacke, wobei zwei Personen verletzt wurden. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Geht es nach der Bundesanwaltschaft, muss die IS-Sympathisantin lange hinter Gitter.
    • Eine 29-jährige IS-Sympathisantin griff im März 2020 zwei Frauen mit einem Messer an.
    • Beim Prozess zeigte die Frau keinerlei Reue.

    Die Staatsanwaltschaft fordert im Prozess gegen die Täterin der Messerattacke von Lugano eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Die 29-Jährige sei des mehrfachen versuchten Mordes sowie der Widerhandlung gegen das IS-/Al-Kaida-Gesetz schuldig zu sprechen.

    Die Angeklagte habe nicht einmal in Anbetracht der gezeigten Bilder der Schnittwunden ihrer Opfer Reue oder Bedauern gezeigt, sagte die Staatsanwältin am Donnerstag vor Bundesstrafgericht.

    Zudem habe die 29-Jährige festgehalten, dass sie das Attentat wiederholen würde, wenn auch nicht in der Schweiz.

    Messerattacke in Lugano

    Gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) soll sich die im Tessin wohnhafte Frau vor der Tat im November 2020 in der Haushaltswarenabteilung des Warenhauses Manor in Lugano von einer Verkäuferin ein scharfes Brotmesser empfehlen lassen haben. Dann stach sie damit auf zwei zufällig ausgewählte Frauen ein. Die Klinge des gezackten Brotmessers sei 21 Zentimeter lang, heisst es in der Anklageschrift weiter.

    Beide angegriffenen Frauen wurden bei der Messerattacke verletzt. Dem ersten Opfer soll die 29-Jährige eine mindestens zehn Zentimeter tiefe Wunde am Hals sowie weitere Wunden im Gesicht, an den Unterarmen, den Handgelenken und den Händen zugefügt haben. Das zweite Opfer wurde laut BA an der rechten Hand verletzt.

    Die Frau habe während ihrer Messerattacke «Allahu Akbar» - «Gott ist am grössten» und «Sono qui per l'ISIS» - «Ich bin hier für den ISIS» gerufen haben. Die schwerer verletzte Frau tritt im Prozess gegen die 29-Jährige als Privatklägerin auf. Sie hat eine Forderung von 440'000 Franken geltend gemacht.

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