Unterwalliser muss wegen versuchter Tötung 85 Monate ins Gefängnis
Der Urheber eines Messerangriffs in Saint-Maurice VS wurde vom Bezirksgericht Martigny wegen versuchter Tötung zu 85 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Urheber eines Messerangriffs in Saint-Maurice VS ist zu einer Freiheitsstrafe von 85 Monaten verurteilt worden. Das Bezirksgericht Martigny sprach den Unterwalliser wegen versuchter Tötung schuldig. Der Mann kündigte bereits an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Die Tat ereignete sich in der Nacht auf den 29. Januar 2023. Nach einem alkoholreichen Abend in mehreren Lokalen von Saint-Maurice gerieten zwei Männer auf offener Strasse aneinander. Das spätere Messerstich-Opfer hatte seinem Gegner zunächst eine Ohrfeige, zwei Faustschläge und einen Schlag mit einem Bierkrug versetzt.
Bedingte Geldstrafe wegen Cannabis-Anbaus
Für diesen Angriff wurde dieser vom Gericht freigesprochen; verurteilt wurde er einzig zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen Cannabis-Anbaus und Weitergabe.
Der andere Beteiligte zog daraufhin ein Messer und stach zu. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen. Er musste nach mehreren Herz-Kreislaufstillständen reanimiert werden.
Das Gericht verhängte gegen den Täter eine unbedingte Freiheitsstrafe von 85 Monaten. Das Strafmass berücksichtigt zudem zwei frühere Urteile, die mit einer Bewährung verbunden waren.










