Der Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) eröffnet in der Xplain-Affäre eine Untersuchung gegen das Fedpol und das BAZG.
Der Datenschützer eröffnet eine Untersuchung gegen die Bundesämter für Polizei sowie Zoll und Grenzschutz im Zusammenhang mit dem gehackten Softwareanbieter Xplain. (Symbolbild)
Der Datenschützer eröffnet eine Untersuchung gegen die Bundesämter für Polizei sowie Zoll und Grenzschutz im Zusammenhang mit dem gehackten Softwareanbieter Xplain. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/STR
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Edöb eröffnet eine Untersuchung gegen das Fedpol und das BAZG.
  • Die beiden Ämter sollen grob gegen Datenschutzvorschriften verstossen haben.
  • BAZG-Mitarbeiter sollen das nationale Fahndungsregister des Fedpol benutzt haben.

Der Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) eröffnet in der Xplain-Affäre eine Untersuchung: Und zwar gegen die Bundesämter für Polizei (Fedpol) sowie für Zoll und Grenzschutz (BAZG). Er vermutet schwere Verstösse gegen Datenschutzvorschriften.

Bereits am 13. April startete der Edöb eine Vorabklärung wegen Zugriffen von BAZG-Mitarbeitenden auf das vom Fedpol betriebene nationale Fahndungsregister Ripol. Das teilte er am Mittwoch mit. Bei der Vorabklärung nahmen beide Bundesämter Stellung.

Aufgekommen war der Verdacht auf Verstösse gegen das Datenschutzgesetz aufgrund von Medienberichten.

Die beiden Bundesämter informierten den Edöb schliesslich Anfang Juni: Bei der Zusammenarbeit mit dem gehackten Softwareanbieter Xplain sei es zu Verletzungen der Datensicherheit gekommen. Diese stellten potenziell ein hohes Risiko dar.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

DatenschutzgesetzFedpolBundespolizei