Im Rechtsstreit um verschollene DDR-Vermögen hat Julius Bär verloren. Sie muss 150 Millionen Franken zahlen. Die Bank will den Betrag nun von der UBS erhalten.
Bank Julius Bär
Die Bank Julius Bär. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Julius Bär wurde im Rechtsstreit um verschollene DDR-Vermögen verurteilt.
  • Die Bank muss nun rund 150 Millionen Franken zahlen.

Die Schweizer Bank Julius Bär hat im Rechtsstreit um verschollene DDR-Vermögen den Kürzeren gezogen. Die Bank wurde nun endgültig zu einer Zahlung von rund 150 Millionen Franken verurteilt. Der Betrag ist durch eine Rückstellung gedeckt.

Konkret habe das höchste Schweizer Gericht eine Klage der deutschen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) gegen Julius Bär bestätigt. Dies in Höhe von rund 97 Millionen Franken plus Zinsen seit 2009. Dies teilte das Unternehmen am Freitag mit.

UBS soll die 150 Millionen Franken bezahlen

Während der Wende von Mitgliedern der DDR-Einheitspartei SED wurden Gelder beiseite geschafft. Die BvS versucht seit Jahren, diese ausfindig zu machen und wiederzubeschaffen. In ihrer Klage machte die BvS geltend: Julius Bär habe als Nachfolgerin der ehemaligen Bank Cantrade vom Konto einer ostdeutschen Gesellschaft unzulässige Auszahlungen und Überweisungen vorgenommen.

Julius Bär hatte die Bank Cantrade im Jahr 2005 von der UBS übernommen. Dies im Zuge der Übernahme der Bank Ehinger & Armand von Ernst. Bär werde nun den Betrag von der UBS zurückfordern, erklärte die Bank am Freitag.

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