Die Bundesanwaltschaft klärt ab, ob Äusserungen des SVP-Nationalrats Roger Köppel bei «Weltwoche Daily» über eine Razzia in Moskau strafrechtlich relevant sind.
Roger Köppel
SVP-Nationalrat Roger Köppel spricht im Bundeshaus am Rednerpult. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesanwaltschaft untersucht Äusserungen von Roger Köppel.
  • Der SVPler berichtete über eine Razzia in Moskau bei der Tochterfirma von Audemars Piguet.
  • Dabei stütze er sich auf eine als vertraulich gekennzeichnete Informationsnotiz des EDA.

Die Bundesanwaltschaft (BA) klärt ab, ob Äusserungen des Zürcher SVP-Nationalrats Roger Köppel auf seinem Videokanal «Weltwoche Daily» strafrechtlich relevant sind. Es geht um eine mögliche Verletzung des Kommissionsgeheimnisses.

Die BA bestätigte am Samstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht der Tamedia-Zeitungen.

Eine Anzeige sei bisher aber nicht eingegangen. Die BA hob ausdrücklich hervor, es gelte wie immer die Unschuldsvermutung.

Durchsuchung bei Tochter von Audemars Piguet

Köppel hatte vor rund zehn Tagen auf «Weltwoche Daily» von einer Durchsuchung in Moskau am 22. März berichtet. Dies, bei der lokalen Tochterfirma des Schweizer Uhrenherstellers Audemars Piguet.

Dabei habe der russische Inlandgeheimdienst FSB wegen angeblicher Zollvergehen Uhren im Wert von mehreren Millionen Franken beschlagnahmt.

Audemars Piguet Museum
Das Gebäude des Uhrmacher-Museums von Audemars Piguet im Dorf Le Brassus, das zur Gemeinde Le Chenit VD gehört. - Keystone

Laut einem Bericht des «Blicks» von Anfang Woche stützte sich Köppel dabei auf eine als vertraulich gekennzeichnete Informationsnotiz des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

Gegenüber der Zeitung wies der SVP-Politiker den Vorwurf zurück, das Kommissionsgeheimnis verletzt zu haben. Köppel ist Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK-N).

Über die Razzia bei Audemars Piguet hatte am vergangenen Sonntag auch die «NZZ am Sonntag» berichtet. Sie berief sich dabei ebenfalls auf eine Informationsnotiz des EDA und gab an. Drei Quellen hätten unabhängig von den Äusserungen Köppels deren Inhalt bestätigt. Die BA prüft nach eigenen Angaben auch, ob in diesem Zusammenhang eine strafrechtliche Relevanz besteht.

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