Tübacher Gemeindepräsi verteidigt Polizei: «Höchst professionell»
Razzia mit 50 Einsatzkräften: Die Spielbankenkommission und die Kantonspolizei haben kürzlich ein illegales Pokerturnier in Tübach hochgenommen.

Im kleinen beschaulichen Dorf bot sich den Einwohnenden am vorletzten Wochenende ein aussergewöhnliches Bild. 50 Polizistinnen und Polizisten sowie der Rettungsdienst standen an der Wiesenstrasse im Einsatz – gestürmt wurde das Gebäude von der Interventionseinheit der Kantonspolizei St. Gallen.
Wie ein Mitglied des Spieleklubs «Grosse Name» gegenüber dem «St. Galler Tagblatt» sagt, habe man die 18 Spieler in Handschellen gelegt und allen einen Sack über den Kopf gestülpt.
Er sagt gegenüber dem «Tagblatt», dass der Einsatz unverhältnismässig gewesen sei, schliesslich habe man nur um hundert bis zweihundert Franken gespielt.
Auf alles vorbereitet sein
Florian Schneider, Mediensprecher der Kantonspolizei St. Gallen erläutert, weshalb so viele Einsatzkräfte in Tübach waren und warum man die Spezialeinheit aufbot. Die Kantonspolizei hat von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) den Auftrag erhalten, den Polizeieinsatz durchzuführen und Beweise zu sichern.

«Bei solchen Einsätzen sind schnell viele Beamte auf Platz. Wir brauchen eine Einsatzleitung, die Interventionseinheit, Sachbearbeiter und Personen in diversen Spezialdisziplinen. Das bringt schnell viele Personen auf den Zähler», so Schneider.
Bei einem solchen Einsatz müssen jeweils die notwendigen Akten für das Verfahren erstellt werden, das müsse einigermassen speditiv ablaufen, damit die Beteiligten nicht ewig warten müssten.
«Ausserdem wissen wir vor solchen Einsätzen nie, was uns erwartet. Heisst, wir müssen auf alles vorbereitet sein. Es kann daher sein, dass wir Spezialisten dabeihaben, zum Beispiel solche, die Erfahrung mit Betäubungsmittel oder Waffen haben, damit alles gerichtsverwertbar behandelt wird. Brauchen wir diese Personen dann doch nicht, können sie den Einsatz immer noch früher beenden. Das ist besser, als auf dringend benötigte Unterstützung warten zu müssen», sagt Schneider.
«Die richtige Entscheidung»
Die Interventionseinheit ist spezialisiert auf Einsätze dieser Art. «Insbesondere dann, wenn das Gefahrenpotenzial unbekannt ist. Dringt man in ein unbekanntes Gebäude ein, muss man wissen, was man tut. Um sich und andere nicht zu gefährden», so Schneider.
In erster Linie gehe es immer darum, die Situation einzufrieren. Die Personen seien in Handschellen gelegt und deren Sicht verdeckt worden, damit keine Beweise vernichtet oder Absprachen getroffen werden können.
«Das würde unter Umständen das Verfahren gefährden. Uns ist bewusst, dass sich in Tübach ein Bild wie aus dem Krimi geboten hat – aber wir wählen die Einsatzmittel so, dass wir die Sicherheit der Beteiligten und insbesondere unserer Mitarbeiter optimal gewährleisten können», sagt Schneider.
Deshalb erachtet die Kantonspolizei den Einsatz als verhältnismässig. «Angesichts der Situation war das die richtige Entscheidung. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Betroffenen war zumutbar», so Schneider.
Die Spielenden haben sich gemäss Geldspielgesetz nicht strafbar gemacht, die Organisatoren jedoch schon. Daher mussten auch alle Personen polizeilich erfasst werden.
«Die Zugehörigkeit des Messers und des Schlagrings musste auch dokumentiert werden. Auch wenn sich nicht alle Personen strafbar machten, gehört das zur Beweissicherung. Die Personen, die spielten sind Teil der Informationen, die wir sammeln müssen und werden im Verfahren eine Rolle spielen. Entweder als Auskunftspersonen oder Beschuldigte. Für das Verfahren braucht es alle, um das Bild vollständig zu sehen», meint Schneider.
Gegen zwei Personen wurde derweil ein Strafverfahren eröffnet.
Medizinisch betreut
Über den Einsatz war keiner der anwesenden Personen begeistert, das sei klar. Bei der Kantonspolizei seien aber keine offiziellen Beschwerden eingegangen.
Gesundheitlich habe es durch den Zugriff und das Abführen mit Sack über dem Kopf keine Zwischenfälle gegeben – eine Person hatte unabhängig davon gesundheitliche Beschwerden geäussert.
«Man erschrickt natürlich, das ist eine aussergewöhnliche Situation. Aber die Person wurde, wie alle anderen auch, betreut. Der Rettungsdienst untersuchte die Person und wir konnten danach die Amtshandlungen fortführen», sagt Schneider.
Die Medizinische Betreuung vor Ort wird bei solchen Einsätzen wenn immer möglich sichergestellt. «Es kann immer sein, dass Verdächtige oder Einsatzkräfte Hilfe brauchen. Und sollte es je zum Schusswaffengebrauch kommen, braucht es schnelle Hilfe vor Ort», sagt der Mediensprecher.
«Den Profis überlassen»
Der Tübacher Gemeindepräsident und Nationalrat Michael Götte war als Amtsperson ebenfalls vor Ort. «Ich habe den Einsatz als höchst professionell wahrgenommen – seitens der Kantonspolizei als auch der Eidgenössischen Spielbankenkommission», sagt Götte.
Dazu, dass nach dem Einsatz Kritik von einigen Personen laut wurde und die Verhältnismässigkeit angezweifelt wurde, sagt Götte: «Diese Beurteilung muss man den Profis überlassen und kann von Aussenstehenden nicht beurteilt werden. Es handelt sich um Fachkräfte, die ihren Job machen und die Lage oder welche Mittel und Ausrüstungen sie brauchen, am besten beurteilen können.»
Die Einsatzkräfte müssten auf alles vorbereitet sein.

«Wären sie anders an den Einsatz heran und es wäre dann eskaliert, würde man das auch kritisieren», meint Götte. Die Gemeinde habe vereinzelte Meldungen erhalten, dass bei der Liegenschaft, die gemäss Götte im Gewerbegebiet an der Wiesenstrasse liege, etwas laufen würde.
«Ob das nun illegal war oder nicht, konnten wir nicht beurteilen. Wir wussten einfach, dass dort auch nachts Menschen ein und aus gingen», sagt Götte. Aber für den Raum, in dem das Pokerspiel stattgefunden habe, sei eine baurechtliche Bewilligung vorhanden gewesen.
«Die Gemeinde hat einen Showroom bewilligt. Ich glaube auch nicht, dass sich nachts jemand Plättli anschaut, aber in eine Gewerbeliegenschaft kann man immer ein- und ausgehen», sagt Götte.
Es sei aber zu keinem Zeitpunkt so gewesen, dass die Gemeinde hätte aktiv werden müssen. «Was drinnen passiert, geht uns grundsätzlich nichts an und baurechtlich stimmte alles», meint Götte.
Man sei aber immer mal wieder im informellen Austausch mit dem regionalen Polizeiposten und spreche dort alle möglichen Themen an.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst in den «Bodensee Nachrichten» erschienen.












