Uber-Fahrer steht in Zürich wegen Vergewaltigung vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft in Zürich fordert neuneinhalb Jahre Haft für einen Uber- und Bolt-Fahrer, der drei Frauen vergewaltigt haben soll.

Ein 44-jähriger Italiener soll als Uber- und Bolt-Fahrer drei Frauen vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von neuneinhalb Jahren.
Der Fall wird am heutigen Donnerstag am Bezirksgericht Zürich verhandelt.
Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, ereigneten sich die drei Fälle zwischen April und Juli 2024 in der Stadt Zürich.
Einmal war der Beschuldigte als Uber-Fahrer unterwegs, einmal für Bolt und einmal gab er sich als Fahrer eines Fahrdiensts aus.
Schockierendes Vorgehen
Das Vorgehen war laut Anklage jedes Mal ähnlich: Er liess stark betrunkene oder unter Drogen stehende Frauen nachts in der Stadt Zürich in sein Auto einsteigen.
Anstatt sie wie gewünscht nach Hause zu fahren, fuhr er sie an abgelegene Orte und verschloss die Fahrzeugtüren.
Anschliessend missbrauchte er die Frauen, die aufgrund der verschlossenen Türen entweder nicht flüchten konnten, oder sich aufgrund ihres Zustands nicht wehren konnten.
In einem Fall verständigte er sogar selbst die Polizei, nachdem er eine Frau missbraucht hatte.
Er sagte gegenüber der Notrufzentrale, er wisse nicht, was er mit der Frau machen solle, die praktisch bewusstlos in seinem Auto sitze.
Zwei Polizeibeamte brachten die benommene Frau dazu, dem Fahrer ihre Wohnadresse mitzuteilen und die Fahrt zu bezahlen.
In einem anderen Fall buchte er von der Bankkarte einer zuvor missbrauchten Frau noch 100 Franken ab, ohne dass diese es bemerkte.
Staatsanwaltschaft fordert hohe Strafe
Die Staatsanwaltschaft klagte den im Kanton Thurgau wohnhaften LKW-Chauffeur wegen mehrfacher Vergewaltigung und weiterer Delikte an.
Neben einer Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren droht ihm ein zwölfjähriger Landesverweis.
Wie aus weiteren Gerichtsunterlagen hervorgeht, bestreitet der Beschuldigte die Taten. Er befindet sich seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft im vergangenen Jahr auf freiem Fuss.
Gegen ihn wurde eine Kontaktsperre zu den mutmasslichen Opfern sowie ein Tätigkeitsverbot für den gewerbsmässigen Personentransport verhängt, weil laut Staatsanwaltschaft von Wiederholungsgefahr auszugehen ist.










