Twint kickt Franzosen und Italiener aus Prepaid-App
Millionen nutzen Twint zum Bezahlen oder zum Begleichen von Schulden bei Freunden. Für User mit französischen oder italienischen Wohnsitz ist bald aber Schluss.

Das Wichtigste in Kürze
- Französische und italienische Twint-User dürfen bald nicht mehr twinten.
- Betroffen sind davon insbesondere Grenzgänger.
- Als Grund nennt die Firma «regulatorische Anforderungen».
- Noch bis zum 10. November können die betroffenen User die Bezahl-App nutzen.
Twint gehört zu den beliebtesten Zahlungsmitteln in der Schweiz. Über sechs Millionen Schweizerinnen und Schweizer nutzen die Bezahl-App regelmässig.
Auch Personen, die regelmässig über die Grenze in die Schweiz reisen, können twinten. Wer aus einem Nachbarland kommt, kann die App nämlich auch mit einer ausländischen Nummer verwenden.
Doch bald nicht mehr mit jeder. Denn: Wer in Frankreich oder Italien wohnt, kann die App nur noch bis Mitte November nutzen – dann ist Schluss.
Twint: «Haben darauf keinen Einfluss»
Twint-Sprecher Ettore Trento bestätigt die Nau.ch-Informationen auf Anfrage: «Wir können bestätigen, dass die Nutzung der Twint-Prepaid-App mit einem Wohnsitz in Frankreich oder Italien in Zukunft nicht mehr möglich sein wird.»
Er ergänzt: «Diese Änderung betrifft einzig die Twint-Prepaid-App.»
Die Prepaid-App ist anders als bei den Twint-Apps der Banken nicht mit dem Bankkonto verknüpft. Nutzerinnen und Nutzer müssen zunächst Geld auf das Prepaid-Twint laden, bevor sie damit bezahlen oder Geld schicken können.
Von der Regel dürften insbesondere Grenzgängerinnen und Grenzgänger betroffen sein. Das Twint-Prepaid-Aus trifft sie auch, wenn sie eine Schweizer +41-Nummer haben – entscheidend ist der Wohnort Frankreich oder Italien.
Warum werden französische und italienische Nutzer bald ausgeschlossen? Ettore sagt: «Grund dafür sind regulatorische Anforderungen, auf die Twint keinen Einfluss hat.»
Zu den regulatorischen Gründen will sich Twint auf Nachfrage nicht weiter äusern.
EU-Bankenregulierung ist hochkomplex
Ein Blick in die Bankenregulierung der Europäischen Union (EU) zeigt: Die Bankenregeln sind komplex, weil sie aus teils widersprüchlichen EU-Vorgaben und nationalen Auslegungen bestehen.
Besonders im internationalen Kontext führen unterschiedliche Aufsichtspraxen oft zu Interpretationsspielräumen.
Die Praxis zeigt: Banken und andere Finanzdienstleister müssen daher vorsichtig agieren. Regulierungen sowie deren Auslegungen können sich ständig ändern und die Produkte werden werden dementsprechend angepasst.
Das dürfte nun wohl den Ausschlag gegeben haben, dass Nutzer aus Frankreich und Italien Twint nicht mehr verwenden dürfen. Der genaue Grund bleibt unklar.
Twint zahlt Rest-Guthaben aus
Die betroffenen User wurden informiert. Noch bis zum 10. November können sie die Prepaid-App brauchen – dann ist Schluss.
Wer noch ein nicht verwendetes Rest-Guthaben hat, kann sich dieses auf sein Bankkonto zurückzahlen lassen.

Twint äussert sich nicht dazu, ob Betroffene nun ein Schweizer Bankkonto eröffnen und eine damit verknüpfte Twint-App installieren könnten.
Deutsche, Österreicher und Liechtensteiner dürfen weiterhin twinten
Wer in Deutschland (+49), Österreich (+43) oder Liechtenstein (+423) wohnt, kann die Twint-Prepaid-App hingegen weiterhin verwenden. Auch User mit Schweizer Wohnsitz und Schweizer Nummer müssen sich keine Sorgen machen.
Der Anteil der französischen und italienischen Twint-Nutzer unter den sechs Millionen Nutzern ingesamt dürfte gering sein. Der Frust bei den Betroffen hingegen gross.
Laut dem Bundesamt für Statistik gab es im zweiten Quartal 2025 über 235'000 Grenzgänger aus Frankreich. Sie machten über die Hälfte an den derzeit insgesamt gut 400'000 gemeldeten Grenzgängern aus.
Aus Italien waren über 66'000 Grenzgänger registriert. Ihr Anteil liegt somit bei gut 16 Prozent.