Mord

    Türsteher-Mord: Drei Männer vor Bezirksgericht Zürich

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    Zürich,

    Ein knapp 36-jähriger Mann musste sich am Mittwoch vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. Es geht dabei um die Ermordung einer Türstehers.

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    Türsteher G: Im Zürcher Bezirksgericht beginnt am Mittwoch der Prozess im Türsteher-Mord. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Im Zürcher Türsteher-Mord mussten sich heute drei Männer vor Gericht verantworten.
    • Ein 36-Jähriger und zwei Komplizen sollen einen Türsteher umgebracht haben.
    • Eine lange Feindschaft war der Auslöser im Konflikt.

    Vor dem Bezirksgericht Zürich müssen sich ab heute Mittwoch ein knapp 36-jähriger Mann und zwei Komplizen verantworten. Sie sind wegen der Ermordung eines Türstehers, der versuchten Tötung eines zweiten Mannes sowie diverser anderer Delikte angeklagt. Die Verhandlung dürfte vier Tage dauern.

    Dem Tötungsdelikt ging eine lange Feindschaft zwischen dem beschuldigten Schweizer mit kosovarischen Wurzeln und dem Opfer voran. Der Getötete war als Türsteher tätigen und bekannt als Hooligan und Kampfsportler. Die beiden kannten sich von früher. In direkten Begegnungen und mit Beschimpfungen und Drohungen schaukelten sich die Kontrahenten hoch.

    Komplize soll Revolver mitgebracht haben

    Für den frühen Morgen des 1. März 2015 hatten sie sich in Zürich Affoltern verabredet, um die Angelegenheit zu klären, so die Anklageschrift. Der Türsteher kam mit drei, der Beschuldigte mit zwei Kumpels, einem heute 25-jährigen Türken und einem heute 35-jährigen Tschetschenen. Der jüngere hatte für den mutmasslichen Haupttäter einen Revolver mitgebracht.

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    Türsteher G: Kriminaltechniker an einem Tatort. (Symbolbild) - Keystone

    Zuerst kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung, die allerdings bald in Tätlichkeiten ausartete. Die beiden Gruppen besprühten sich laut Anklage auch gegenseitig mit Pfefferspray. Der 25-Jährige zog schliesslich den Revolver und gab einen Schuss in die Luft ab. Die vier Gegner rannten davon.

    In den Rücken geschossen

    Nun griff sich laut Anklageschrift der Hauptbeschuldigte die Waffe und schoss hinter den Flüchtenden her. Der Türsteher wurde in den Rücken getroffen, und zwar so schwer, dass er noch am Tatort starb. Der neben ihm rennende Kollege kam unverletzt davon. Der Ankläger sieht Mord und Mordversuch als gegeben.

    Der 36-Jährige gibt zu, geschossen zu haben. Er verneint aber jegliche Tötungsabsicht und macht Notwehr geltend. Der Staatsanwalt wirft ihm Mord und Mordversuch, Angriff, Widerhandlung gegen das Waffengesetz und weitere Delikte vor.

    Anklage auf Körperverletzung, Angriff und weitere Delikte

    Die Anklage gegen die beiden Mitbeschuldigten lautet auf Körperverletzung, Angriff, Widerhandlung gegen das Waffengesetz und weitere Delikte. Dem Türken wirft der Ankläger zudem Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung vor. Die Strafanträge gibt der Staatsanwalt im Rahmen der Verhandlung bekannt. Der Verteidiger des Hauptbeschuldigten wollte sich vor der Verhandlung nicht äussern.

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