Die Solothurner Behörden haben richtig gehandelt, als sie einen Gefängnisinsassen für zehn Tage in eine Sicherheitszelle mit Kameraüberwachung steckten.
Schweizerisches Bundesgericht
Das schweizerische Bundesgericht in Lausanne VD. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht hat eine Beschwerde eines Mannes gegen eine Massnahme abgewiesen.
  • Der Beschwerdeführer war ein Kosovar, der 2011 ein Türsteher niedergestochen hatte.
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Die Solothurner Behörden haben richtig gehandelt, als sie einen renitenten Gefängnisinsassen für zehn Tage in eine Sicherheitszelle mit Kameraüberwachung steckten. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes gegen diese Massnahme abgewiesen.

Beim Beschwerdeführer handelte es sich um jenen Kosovaren, der 2011 in Grenchen einen Türsteher einer Disco niedergestochen hatte. In der Justizvollzugsanstalt Solothurn, wo er einsitzt, meldete er am 16. Oktober 2018 via Zellenruf, dass er sein T-Shirt angezündet habe.

Er verlangte eine sofortige Versetzung und sprach gegen einen Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Morddrohungen aus. Zudem drohte er damit, in der Zelle Feuer zu legen oder sie zu überfluten.

In Sicherheitszelle versetzt

Aufgrund des akut selbst- und fremdgefährdenden Verhaltens, wurde beschlossen, den Mann zur Beobachtung in eine Sicherheitszelle zu versetzen. Gegen diese Verfügung reichte der Gefangene eine Beschwerde ein. Diese wurde vom Solothurner Departement des Innern, vom Solothurner Verwaltungsgericht und nun auch vom Bundesgericht abgewiesen.

Es habe sich um eine zeitlich begrenzte Massnahme gehandelt. Sie habe sich auf eine hinreichende, gesetzliche Grundlage gestützt, schreibt das Bundesgericht in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil. Die Sicherheitsmassnahme sei im öffentlichen und persönlichen Interesse gewesen und sei unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit nicht zu beanstanden.

Das Bundesgericht wies auch die in der Beschwerde geforderte unentgeltliche Rechtspflege ab und brummte dem Beschwerdeführer weitere 1200 Franken Gerichtskosten auf. Der Mann beschäftigte die Justiz auch mit vielen anderen Beschwerden.

Auf Türsteher eingestochen

Die tödliche Messerstecherei hatte sich in der Nacht zum 3. April 2011 vor der Diskothek «Luxory» in Grenchen SO ereignet. Weil ein Security-Mann einen Gast, der Drogen verkauft hatte, einsperrte, wurde er von den Kollegen des Drogendealers bedroht.

Einer dieser Kollegen, der damals 23-jährige Kosovare, steigerte sich unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen derart in Rage, dass er zum Messer griff und auf den Türsteher einstach.

Das Richteramt Solothurn-Lebern und danach auch das Solothurner Obergericht schickten den jungen Mann wegen vorsätzlicher Tötung für 16 Jahre und 3 Monate ins Gefängnis. Eine erstinstanzlich ausgesprochene Verwahrung wurde vom Obergericht in eine stationäre therapeutische Massnahme umgewandelt.

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