Neuerungen gibt es insbesondere bei der Schlachtung von Fischen, Hummern, Langusten oder Krebsen.
Hummer
Ein Hummer wird gegessen. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) ist revidiert worden
  • Die Betäubungsmethoden seien an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst worden.

Ab dem 1. Januar treten neue Schlachtmethoden in Kraft, die den Stress und das Leid der Tiere verringern sollen. Neuerungen gibt es insbesondere bei der Schlachtung von Fischen, Hummern, Langusten oder Krebsen.

Die Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) sei revidiert worden, teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Montag mit. Ziel sei, die Schlachtung für Tiere möglichst schonend durchzuführen und das Tierwohl auch ausserhalb von Schlachtbetrieben zu verbessern.

Dazu seien insbesondere die Betäubungsmethoden an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst worden. So gebe es etwa präzisere Vorgaben zur Elektrobetäubung und zur Beurteilung des Betäubungserfolges.

Mehrere grundlegende Neuerungen

Die Verordnung enthält mehrere grundlegende Neuerungen. Dazu gehören erstmalig die Vorgaben zur Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen in Aquakultur-, sowie Handels- und Gastronomiebetrieben.

Neu ist auch die Regelung der Gasbetäubung von Hühnern und Truthühnern. Diese in Grossbetrieben etablierte Betäubungsmethode erfolgt laut BLV zurzeit ausschliesslich mit CO2. Die Revision schaffe die Grundlage dafür, dass künftig auch schonendere Gasgemische eingesetzt werden können.

Die Verordnung tritt per 1. Januar 2022 in Kraft. Für Änderungen, welche in den Schlachtbetrieben bauliche Anpassungen erforderten, sei eine Übergangsfrist von zehn Jahren vorgesehen. Eine Übergangsfrist von einem Jahr gelte für die Dokumentationspflicht bei der CO2-Betäubung von Schweinen.

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