Tiefkühlfleisch: Migros wirbt mit 50% – manchmal sind's aber nur 30
In einer Oerliker Filiale lagen reduzierte Fleischprodukte trotz 50-Prozent-Schild teils nur mit rund 30 Prozent Rabatt. Die Migros spricht von einem Fehler.

Das Wichtigste in Kürze
- Migros wirbt mit 50 Prozent Rabatt auf Tiefkühlfleisch.
- In Oerlikon waren laut Preisetiketten aber mehrere Produkte nur etwa 30 Prozent billiger.
- Ein Anwalt sieht darin einen möglichen Verstoss gegen Preisvorschriften.
- Migros spricht von einem Einzelfall und will den Fehler rasch beheben.
Die Migros friert Fleisch neu kurz vor Ablauf des Verbraucherdatums ein und verkauft es reduziert in der Tiefkühltruhe. Die Idee dahinter: Weniger Food Waste, tiefere Preise für die Kundschaft. Beworben wird das Angebot mit dem Versprechen von 50 Prozent Rabatt.
In der Filiale Oerlikon Neumarkt zeigt sich nun aber ein Fall, der Fragen aufwirft. Dort stand kürzlich über einer Tiefkühltruhe ein gut sichtbares Schild mit dem Hinweis «50%». In der Truhe lagen jedoch mehrere Produkte, die gemäss Etikett weniger stark reduziert waren.
Ein Fackelspiess kostete etwa 4.15 statt 6.20 Franken – ein Rabatt von 33 Prozent.
Die Bio-Pouletschenkel gabs für 7.80 statt 11.65 Franken – ebenfalls ein Preisnachlass von einem Drittel.
Darauf aufmerksam machte ein Reddit-User. «Von zehn Artikeln, die ich mitnahm, waren sieben nur um die 30 Prozent heruntergesetzt», bemängelt er in seinem Post. Angesichts des 50-Prozent-Versprechens fühle sich das «wie ein Betrug» an, findet der Zürcher.
Anwalt sieht klare Erwartungen der Kundschaft
Wie ist ein solcher Fall rechtlich einzuordnen?
Der Zürcher Anwalt Martin Steiger sieht die Sache kritisch. Für ihn ist klar: «Bei einem pauschalen 50-Prozent-Sammelhinweis wie vorliegend dürfen Konsumenten erwarten, dass alle Waren in der Kühltruhe um 50 Prozent reduziert sind.»
Der Hinweis sei in grosser Schrift gestaltet und stehe isoliert ganz oben auf dem Schild. Zudem fehle ein relativierender Zusatz wie «bis zu 50 %», analysiert Steiger.
Gleichzeitig seien die Preise auf den einzelnen Waren klein angebracht und unterschiedlich ausgerichtet. Eine Prüfung direkt vor Ort wäre laut Steiger «nur mit erheblichem Aufwand und eigener Rechenarbeit möglich».
Sein Fazit fällt deutlich aus: «Der pauschale Sammelhinweis und die Preise direkt an den Waren müssen übereinstimmen.»
Für Steiger kommt deshalb «jenseits einzelner Fehler» ein Verstoss gegen die Preisbekanntgabeverordnung in Frage. Auch das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb könnte verletzt sein, so der Anwalt.
Ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, müssten im Streitfall aber die zuständigen Behörden und Gerichte entscheiden.
Migros spricht von einem Fehler
Soweit dürfte es allerdings nicht kommen. Die Migros Genossenschaft Zürich spricht von einem Einzelfall. «Es muss sich hier um einen Fehler handeln», heisst es auf Anfrage.
Tatsächlich sei es so, dass sich der Preis beim eingefrorenen Fleisch um grundsätzlich 50 Prozent reduziere. Man werde daher mit der Filiale Rücksprache nehmen, um den Missstand umgehend zu beheben, so eine Sprecherin.
Da es sich um interne Abläufe handle, will Migros den Fall öffentlich nicht weiter kommentieren.















