Testosteron-Regel ist bei Läuferin Caster Semenya wieder anwendbar

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Lausanne,

Das Bundesgericht hat seine superprovisorische Anordnung vom Mai aufgehoben: Die Testosteron-Regel gilt für Caster Semenya wieder.

Caster Semenya
Die südafrikanische Läuferin Caster Semenya. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Läuferinnen mit XY-Chromosomen müssen ihren Testosteronspiegel senken.
  • Ansonsten dürfen sie nicht an internationalen Wettkämpfen teilnehmen.
  • Semenya machte vor dem Bundesgericht eine Verletzung des Diskriminierungsverbots geltend.
  • Das Gericht hat ihr Gesuch um eine Nichtanwendung des DSD-Reglements abgewiesen.

Das höchste Schweizer Gericht hat das Gesuch von Semenya um eine provisorische Nichtanwendung des sogenannten DSD-Reglements abgewiesen. DSD steht für «Eligibility Regulations for the Female Classification - Athletes with Differences of Sex Development».

Semenyas Beschwerde gegen den Entscheid des Internationalen Sportschiedsgerichts (TAS) vom April wird somit keine aufschiebende Wirkung gewährt.

Abgewiesen hat das Bundesgericht auch das Gesuch des südafrikanischen Leichtathletikverbands, das DSD-Reglement gegenüber allen Athletinnen auszusetzen.

Strenge Praxis

Das Bundesgericht hat bei der Gewährung provisorischer Massnahmen oder der aufschiebenden Wirkung im Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit eine strenge Praxis. Das führte es in seiner Verfügung aus. Damit Massnahmen angeordnet würden, müsse sich nach einer ersten summarischen Prüfung ergeben, dass eine Beschwerde sehr wahrscheinlich begründet sei. Dies sei vorliegend nicht der Fall.

Das Bundesgericht prüft Fälle internationaler Schiedsgerichtsbarkeit nicht frei. Es entscheidet lediglich, ob ein angefochtener Entscheid mit fundamentalen Grundsätzen der Rechtsordnung vereinbar ist. Aus diesem Grund ist es an die Feststellungen des TAS zum Sachverhalt gebunden.

Semenya machte vor dem Bundesgericht eine Verletzung des Diskriminierungsverbots geltend. Sie rügte zudem einen Verstoss gegen den «ordre public» aufgrund einer Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte und ihrer Menschenwürde.

Neues Reglement seit 2018

Der Internationale Leichtathletikverband IAAF hat das neue DSD-Reglement im April 2018 erlassen. Es betrifft acht Laufwettbewerbe für Frauen und erfasst ausschliesslich Athletinnen mit XY-Chromosomen.

Diese Frauen weisen einen ähnlich hohen Testosteronspiegel wie Männer auf. Aus diesem Grund verlangt das Reglement eine dauerhafte Senkung des Spiegels, solange die Athletinnen an internationalen Wettkämpfen teilnehmen wollen.

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