Caster Semenya: Bundesgericht lehnt IAAF-Antrag im Fall Semenya ab

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    Lausanne,

    Im Fall Caster Semenya blitzte die IAAF mit ihrem Antrag ab, die umstrittene Testosteron-Regel unverzüglich wieder in Kraft zu setzen.

    Fall Caster Semenya - Berufung
    Südafrikas Laufstar Caster Semenya hatte Ende Mai im Streit um erhöhte Hormonwerte einen Teilerfolg errungen. - dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Bundesgericht lehnt den IAAF-Antrag im Leichtathletik-Fall Semenya ab.
    • Die Regel um Testosteron-Limits bleibe vorübergehend ausser Kraft.

    Das Bundesgericht in Lausanne lehnt einen Antrag des Leichtathletik-Weltverbandes ab, die umstrittene Testosteron-Regel unverzüglich wieder in Kraft zu setzen. Hintergrund ist der Fall Caster Semenya.

    Es bleibe bei der Anordnung vom 31. Mai, teilte das Gericht mit. Die IAAF hatte am 7. Juni einen Antrag auf Wiedereinsetzung der Regel gestellt.

    Südafrikas Laufstar Caster Semenya hatte Ende Mai im Streit um erhöhte Hormonwerte einen Teilerfolg errungen. Das Bundesgericht setzte eine Regel der IAAF vorübergehend ausser Kraft, in der Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt wurden. Semenya, die zweifache 800-Meter-Olympiasiegerin, darf daher bis auf weiteres auch wieder auf Strecken zwischen 400 Metern und einer Meile (1.609 Meter) antreten.

    Wie lange die «superprovisorische Anordnung» vom 31. Mai gilt, teilte das Gericht nicht mit.

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