Neun ehemalige Tessiner Amtsträger fordern einen Verzicht auf die Abstimmung über das Anti-Terror-Gesetz am 13. Juni oder die Streichung des Resultats. Nach ihrer erfolglosen Beschwerde beim Regierungsrat gehen sie nun vor das Bundesgericht, wie es in einer Mitteilung vom Dienstag heisst. Sie machen geltend, das Gesetz täusche das Stimmvolk.
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Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Behörden verbreiteten im Abstimmungsbüchlein Fehlinformationen und verstiessen damit gegen das Recht auf freie Meinungsbildung, lautete die Beschwerde.

Besonders stossend ist gemäss dem ehemaligen Tessiner Staatsanwalt Paulo Bernasconi die Behauptung, die Polizei könne in der Regel erst eingreifen, wenn bereits ein Delikt begangen wurde.

Das sei eine krasse Lüge, denn das Strafgesetzbuch ahnde bereits seit 2014 Vorbereitungshandlungen zu einer kriminellen oder terroristischen Tat. Zudem spiegelt der Bundesrat gemäss den Beschwerdeführern im Abstimmungsbüchlein vor, das Gesetz verstosse nicht gegen die Grundrechte und die Bundesverfassung. Sechzig Rechtsprofessoren hätten das widerlegt.

Weitere Beschwerden waren in den Kantonen Zürich, Luzern und Obwalden eingereicht worden, wie Bernasconi bereits am 22. Mai erklärt hatte.

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