Die Tamil Tigers sind keine kriminelle Organisation. Dies hat das Bundesgericht entschieden und den Freispruch von zwölf Personen bestätigt.
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Das Bundesgericht gab einen Freispruch für die Tamil Tigers bekannt. Es betrachtet die Tigers nicht als kriminelle Organisation gemäss Strafgesetzbuch. (Archivbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Tamil Tigers sind laut dem Bundesgericht keine kriminelle Organisation.
  • Das Strafverfahren der Bundesanwaltschaft dauerte neun Jahre und kostete vier Millionen.

Die Tamil Tigers sind keine kriminelle Organisation. Dies hat das Bundesgericht entschieden und den Freispruch von zwölf Personen in diesem Punkt bestätigt. Damit hat die Bundesanwaltschaft (BA) einen Schiffbruch erlitten.

Die BA hatte in ihrer Anklage 12 von 13 Personen vorgeworfen, gegen das Strafgesetzbuch verstossen zu haben. Sie haben die Geldbeschaffung für die Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) ermöglicht. Dieser stellt die Unterstützung einer kriminellen Organisation unter Strafe.

Im März 2018 freigesprochen

Das Bundesstrafgericht sprach die Angeklagten im März 2018 in diesem Punkt frei. Den Freispruch hat das Bundesgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil bestätigt. Der entsprechende Gesetzesartikel sei zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität mafiösen Charakters konzipiert worden.

Später sei er auch auf terroristische Organisationen wie die Al-Kaida oder die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angewendet worden. Die LTTE sei zum Tatzeitpunkt nicht als als kriminelle Organisation betrachtet worden, hält das Bundesgericht fest.

Auch wenn sie terroristische Angriffe verübt habe, sei das übergeordnete Ziel der LTTE der Kampf zur Erreichung einer quasi-staatlichen Verwaltung. Und diese soll als unabhängige, ethnische Gemeinschaft anerkannt werden. So kam der Freispruch zustande.

Gegen das Legalitätsprinzip

Personen die in jener Zeit Geld für die LTTE beschafften, konnten nicht davon ausgehen, gegen das Gesetz zu verstossen. Eine Verurteilung würde gegen das Legalitätsprinzip verstossen.

Das Bundesstrafgericht hatte fünf der Angeklagten wegen gewerbsmässigen Betrugs und zwei von ihnen zusätzlich wegen Urkundenfälschung verurteilt. Die Freiheitsstrafen betrugen zwischen 11 und 24 Monaten.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der BA in einem Punkt gutgeheissen. Das Bundesstrafgericht wird bei einem der Freigesprochenen prüfen müssen, ob er sich der Urkundenfälschung schuldig gemacht hat. Auch die Beschwerde eines Verurteilten haben die Lausanner Richter gutgeheissen. Das Bundesstrafgericht wird sich in diesem Fall nochmals prüfen müssen, ob tatsächlich Betrug vorliegt.

Das Strafverfahren der BA dauerte rund neun Jahre und kostete vier Millionen Franken. Rund 55'000 Franken der Verfahrenskosten müssen die Verurteilten übernehmen. Zu den Verfahrenskosten, welche der Bund tragen muss, kommen die Entschädigungen für die Freigesprochenen hinzu.

Ebenfalls gehören die Anwaltshonorare dazu, die 5 Millionen Franken betragen. Letztere müssen von den Verurteilten zurückbezahlt werden, wenn sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind.

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