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St. Galler Bewilligung für Wolf-Abschuss im Kanton war rechtswidrig

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Lausanne,

Das höchste Schweizer Gericht hat eine Beschwerde von Pro Natura gegen den bewilligten Abschuss eines Wolfsrüden gutgeheissen.

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Welche Wölfe die acht Schafe getötet hatten, konnte aufgrund von DNA-Spuren oder anderen Hinweisen nicht exakt bestimmt werden. (Symbolbild) - keystone

Behörden und Justiz im Kanton St. Gallen haben sich bei der Beurteilung einer Abschuss-Verfügung für einen Wolf auf unvollständige und unzureichende Dokumente gestützt. Dies zeigt ein Urteil des Bundesgerichts.

Das höchste Schweizer Gericht hat eine Beschwerde von Pro Natura gegen den von den St. Galler Behörden bewilligten Abschuss des Wolfsrüden M111 oder der Fähe F35 gutgeheissen. Das Wolfspaar ist seit 2019 im Schils- und Weisstannental unterwegs. Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil hervor.

Im Spätsommer 2023 wurde im Schilstal an zwei verschiedenen Tagen je ein Schaf gerissen. Einer der Angriffe konnte auf der Basis von DNA-Daten der Fähe F35 zugeordnet werden. Bei einer weiteren Attacke am 11. November 2023 wurden acht Schafe getötet. Die Herde war durch einen Elektrozaun geschützt.

Welche Wölfe die acht Schafe getötet hatten, konnte aufgrund von DNA-Spuren oder anderen Hinweisen nicht exakt bestimmt werden. Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons St. Gallen gab den Rüden oder die Fähe mit einer Verfügung vom 16. November 2023 zum Abschuss frei. Die auf sechs Wochen befristete Bewilligung lief im Januar 2024 aus.

Abschüsse von Wölfen, die gemäss Berner Konvention als streng geschützte Tierart gelten, sind nur möglich, wenn einzelne Tiere einen erheblichen Schaden anrichten und umgesetzte Massnahmen nichts gebracht haben. Dazu gehören der Einsatz von Herdenschutzhunden oder Elektrozäunen.

Abschüsse sind erst zulässig, wenn ein Wolf in seinem Streifgebiet mindestens sechs Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet hat, nachdem es bereits früher Schäden durch Wölfe gegeben hat.

Will ein Kanton einen Wolf oder mehrere Tiere eines Rudels abschiessen, muss er vorgängig die Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt einholen. Geht es um einen Einzelwolf oder um ein Tier eines Paares, kann ein Kanton selbst entscheiden.

Auch das Bundesamt für Umwelt kritisiert Umstand

Wie das Urteil des Bundesgerichts zeigt, erfasste der kantonale Herdenschutzbeauftragte den Riss der acht Schafe vom 11. November 2023 am 17. November anhand von undatierten Fotos des Zaunes. Er machte keine Begehung und es blieb unklar, ob auf dem Zaun die notwendige Spannung und ein ausreichender Herdenschutz vorhanden war. Nur der Wildhüter war tatsächlich am gleichen Tag vor Ort und bestätigte den Schaden. Seine Aufgabe war jedoch nicht die Prüfung des Herdenschutzes, wie das Bundesgericht schreibt.

Diesen Umstand kritisiert nicht nur Pro Natura. Auch das Bundesamt für Umwelt hält die Formulare des Herdenschutzbeauftragten für unvollständig und rudimentär, wie aus dem Bundesgerichts-Urteil hervorgeht.

Diese unvollständigen Unterlagen erachtete das St. Galler Verwaltungsgericht jedoch als ausreichend. Es wies die Beschwerde von Pro Natura ab. Laut Bundesgericht hätte sich die Vorinstanz auch nicht auf die Beurteilung der Jagdverwaltung vom 16. November 2023 stützten dürfen.

Diese habe ihren Bericht basierend auf die rudimentären Unterlagen des Herdenschutzbeauftragten gemacht. Irritierend ist dabei der Umstand, dass das Dokument der Jagdverwaltung vom 16. November stammt, jenes des Herdenschutzverantwortlichen hingegen vom 17. November 2023.

Das Bundesgericht führt in seinem Urteil weitere Ungereimtheiten und Unklarheiten auf. So sei unklar, warum die acht Schafe nicht durch ein ebenfalls im Tal gesichtetes Wolfsrudel gerissen sein sollten. Das Verwaltungsgericht hätte frühere Schadensbilder des Rudels und des Wolfspaares beiziehen können, was es nicht getan habe.

Alles in allem sei der Sachverhalt durch das Verwaltungsgericht «offensichtlich» unvollständig festgestellt und verschiedene Abklärungen ohne Grund nicht gemacht worden. Die Vorinstanz habe den Abschuss folglich nicht bestätigen dürfen.

Für Pro Natura hat der Entscheid des Bundesgerichts Signalwirkung für den Umgang mit der gesamtschweizerischen Wolfspopulation, wie es in einer Medienmitteilung vom Mittwoch heisst. Es stärke den bundesweiten Standard im Herdenschutz und stelle klar, dass ein Wolfsabschuss nur nach objektiver, nachvollziehbarer Prüfung des Sachverhalts zulässig sei. (Urteil 2C_68/2024 vom 30.6.2025)

Kommentare

User #5728 (nicht angemeldet)

Wolfsschützer, Wolfshüter, pro Natura und Co werden auch einmal genug Wölfe bekommen...

User #5728 (nicht angemeldet)

wer soll ins Gefångnis?? Der Wolf??

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