Zweite Instanz kippt Freispruch im Basler Vergewaltigungsfall
Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat den Freispruch im Fall der Vergewaltigung in der Elsässerstrasse aufgehoben.

Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat den Freispruch des Jugendgerichts im Fall der Vergewaltigung an der Elsässerstrasse im Februar 2020 aufgehoben. Dies geht aus einem am Mittwoch publizierten Urteil vom September 2024 hervor.
Das nun veröffentlichte und inzwischen rechtskräftige Urteil richtet sich gegen den zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährigen Beschuldigten.
Er wurde in zweiter Instanz der Vergewaltigung, versuchten Vergewaltigung und mehrfachen sexuellen Nötigung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Probezeit beläuft sich ebenfalls auf ein Jahr.
Mittäter nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt
Das separat gemäss Erwachsenenstrafrecht geführte Verfahren gegen den zum Tatzeitpunkt volljährigen Mittäter ist ebenfalls zu einem rechtskräftigen Schluss gekommen, wie das Appellationsgericht auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA schrieb.
Der Portugiese wurde zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren mit 18 Monaten bedingtem Vollzug verurteilt und für sechs Jahre des Landes verwiesen.