Taliban schickt kriminellen Afghanen wieder in die Schweiz zurück
Die Schweiz hat Probleme damit straffällige Afghanen auszuschaffen. Das zeigt ein aktueller Fall.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Taliban schickt einen kriminellen Afghanen wieder zurück in die Schweiz.
- Die neue Praxis für Abschiebungen nach Afghanistan kommt noch nicht zum Zug.
- Die Lage in Afghanistan ist inzwischen ruhiger.
Die Ausschaffung von kriminellen Afghanen ist für den Bund schwieriger als gedacht, wie der «Sonntags-Blick» schreibt. Seit Oktober 2024 hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) demnach fünf verurteilte Afghanen ausgeschafft.
Nach der neuen Praxis für die Rückschaffung lediger Männer wurde noch niemand abgeschoben.
Eine weitere Ausschaffung ist nach Informationen der Zeitung am Widerstand der afghanischen Behörden gescheitert: Einem Straffälligen, der die Schweiz verlassen musste, wurde die Einreise am Flughafen von Kabul verweigert. Er wurde zurück in die Schweiz geschickt.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigte die Rückschaffung von fünf straffälligen Personen nach Afghanistan. Über die verweigerte Einreise gab es keine Auskunft.
Mediensprecher Samuel Wyss machte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA gegenüber Gründe des Persönlichkeits- und des Datenschutzes geltend. Das SEM wolle nicht, dass Rückschlüsse auf Aufenthaltsorte der Betroffenen möglich sind.
Neues Abschiebe-Regime kommt noch nicht zum Einsatz
Alleinstehende Männer, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, kann das SEM unter «begünstigenden Faktoren» wieder nach Afghanistan abschieben. Dies gemäss einer seit April gültigen Praxisänderung nach einem Unterbruch.
Wie Sprecher Wyss Informationen des «Sonntags-Blick» bestätigte, wurden unter dem neuen Regime bisher niemand nach Afghanistan zurückgeschafft.
Voraussetzungen für eine Abschiebung ist, dass die Männer ohne Familie in der Schweiz, gesund und volljährig sind. Hinzu kommt ein stabiles und tragfähiges Beziehungsnetz in Afghanistan. Auf dieses kann sich ein Zurückgeschaffter bei der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung stützen.

Von diesen als zumutbar eingestuften Rückschaffungen ist nur eine kleine Gruppe von abgewiesenen abgewiesenen Asylsuchenden betroffen, wie Wyss sagte. Und zu Wegweisungen komme es nur nach einer Einzelfallprüfung, erklärte er weiter.
Frauen, Familien, Minderjährige und Personen mit gesundheitlichen Problemen sind von Rückschaffungen nicht betroffen. Sofern sie kein Asyl erhalten oder kein anderer Dublin-Staat für ihr Asylverfahren zuständig ist, nimmt die Schweiz sie vorläufig auf.
Das SEM hatte den Vollzug von Ausschaffungen nach Afghanistan am 11. August 2021 unterbrochen. Weil die Situation vor Ort mit der Machtübernahme durch die Taliban gefährlicher geworden war.
Lage in Afghanistan ruhiger
Patricia Danzi, die Chefin der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza), bereiste Afghanistan in der vergangenen Woche. In einem Interview mit der «NZZ am Sonntag» sagte sie, die Lage vor Ort sei viel ruhige. Als bei ihrer letzten Reise 2021 noch vor der Machtübernahme der radikalislamischen Taliban.
Die Schweiz eröffnete im Frühling ihr humanitäres Büro in Kabul wieder. Danzi erklärte, das Büro sei praktisch unversehrt und die Taliban hätten einen Zettel an die Tür gehängt. Wonach das Betreten der Räumlichkeiten verboten sei. Die Schweiz müsse vor Ort sein, weil sie die Bevölkerung mit 27 Millionen Franken humanitär unterstützt.
Mit den Taliban habe sie technische Gespräche wegen der nötigen bürokratischen Bewilligungen und Visa geführt. Darüber hinaus habe sie Bedingungen gestellt. So will die Deza selbst über den Sicherheitsdienst für das Büro entscheiden und Frauen beschäftigen.
Überhaupt habe sie die starken Einschränkungen für Frauen thematisiert, sagte Danzi. Die Taliban hätten zugehört und versprochen, die Punkte anzugehen. Daran werde sie die Schweiz erinnern.