Eine syrische Frau erlitt bei ihrer Abschiebung im Sommer 2014 eine Fehlgeburt. Nun wurden drei Grenzwächter wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
Asyl Schweiz
Grenzwächter kontrollieren einen Asylsuchenden an der Schweizer Grenze. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Militärjustiz hat drei weitere Grenzsoldaten wegen einer Abschiebung 2014 verurteilt.
  • Eine syrische Frau erlitt damals eine Fehlgeburt.
  • Die Soldaten hätten Zivilcourage zeigen und eine Ambulanz rufen müssen, so die Richter.

Die drei Strafbefehle seien von der Militärjustiz erlassen worden, sagte ein Sprecher der Institution am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Er bestätigte damit einen Artikel in der «SonntagsZeitung».

Der Chef der drei Grenzschützer war bereits 2018 wegen fahrlässiger sowie einfacher Körperverletzung und wegen des Nichtbefolgens von Dienstvorschriften zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 150 Franken verurteilt worden. Vom Vorwurf der versuchten Tötung sprach das Militärappellationsgericht den damals 58-Jährigen aber frei.

Schwangere Syrerin musste zweieinhalb Stunden am Bahnhof Brig warten

Das Schweizerische Grenzwachtkorps hatte am 4. Juli 2014 den Auftrag erhalten, eine Flüchtlingsgruppe von Vallorbe VD nach Domodossola (I) zurückzuführen. Den 36 Syrerinnen und Syrern, die im Nachtzug von Mailand nach Paris sassen, war zuvor an der schweizerisch-französischen Grenze von der französischen Grenzpolizei die Weiterreise untersagt worden.

Bei der Rückschaffung musste die Gruppe am Bahnhof Brig rund zweieinhalb Stunden warten, bis sie Platz in einem Zug fand. In dieser Zeit verschlechterte sich der Gesundheitszustand einer schwangeren Syrerin zusehends. Am Ende musste die von Schmerzen geplagte Syrerin gar in den Bahnwagen getragen werden.

Gemäss öffentlich nicht bekannten Verfügungen verweigerten die Grenzwächter, der Frau in Not Hilfe zu leisten. Ihr Mann habe mehrmals um medizinische Hilfe gebeten. «Es wurde allerdings keine medizinische Hilfe auf den Grenzwachtposten geholt», steht in den Strafbefehlen. Aus zeitlichen Gründen könne man keinen Arzt rufen, wurde dem Mann demnach gesagt.

Die Grenzwächter hätten Zivilcourage entwickeln müssen, urteilen die Richter. Und sich nicht auf die hierarchische Organisation abstützen dürfen.

In Domodossola brachte sie einen nicht mehr lebenden Fötus durch eine Spontangeburt zur Welt. Gemäss medizinischem Gutachten war der Fötus schon vor dem Aufenthalt in Brig tot.

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