Der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor ist in einem Berufungsprozess vor Kantonsgericht wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen worden.
SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor (r.), in Begleitung seines Verteidigers Marc Bonnant, musste am 20. März vor Kantonsgericht in Sitten antraben. Das Urteil wegen Rassendiskriminierung gegen ihn wurde bestätigt. (Archivbild)
SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor (r.), in Begleitung seines Verteidigers Marc Bonnant, musste am 20. März vor Kantonsgericht in Sitten antraben. Das Urteil wegen Rassendiskriminierung gegen ihn wurde bestätigt. (Archivbild) - sda - Keystone/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
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Das Wichtigste in Kürze

  • Jean-Luc Addor (SVP) wurde vom Kantonsgericht wegen Rassendiskriminierung verurteilt.
  • Der Walliser Nationalrat kommentierte 2014 ein Video einer Schiesserei voreiner Moschee.

Der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor ist in einem Berufungsprozess vor Kantonsgericht wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen worden. Er wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 300 Franken mit zwei Jahren Bewährung verurteilt. Das Kantonsgericht bestätigte damit das Urteil des Bezirksgerichts von Sitten vom Mai 2017.

Grund für die Anklage Addors war eine Schiesserei in einer St. Galler Moschee am 22. August 2014, bei der ein 51-jähriger Mann getötet wurde.

Addor schrieb nur wenige Minuten nach der Schiesserei auf Twitter und Facebook: «Wir wollen mehr davon!».

Keine Mehrdeutigkeit

Das Kantonsgericht sieht darin eine «klare eine Anstachelung zum Hass gegen eine Gruppe von Menschen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit». Darüber hinaus habe der SVP-Politiker eine Formulierung gewählt, die wörtlich genommen auf besonders brutale Weise einen Aufruf zur Wiederholung eines Mordes in einer Moschee ausdrückte. Dies schreibt das Gericht in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

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Jean-Luc Addor fand bei der SVP-Fraktion kaum Unterstützung. (Archivbild) - Keystone

Daraufhin reichte der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) gegen Addor Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung ein. Weil dieser Tatbestand ein Offizialdelikt darstellt, erhob die Walliser Staatsanwaltschaft 2016 Anklage gegen den Anwalt. Das Bezirksgericht verurteilte den SVP-Mann.

Ironie erkennbar oder nicht?

Die erste Instanz hatte ihr Urteil damit begründet, dass Addor aufgrund seiner juristischen und politischen Erfahrung die Reaktionen hätte voraussehen müssen. Anders als Addors Verteidiger argumentierte, habe ein durchschnittlicher Leser in seinen Äusserungen keine Ironie erkennen können, urteilte der Richter.

Vielmehr habe Addor den Eindruck erweckt, dass die Mitglieder der islamischen Religionsgemeinschaft Leute seien, für die das Leben keinerlei Wert besitze. Mit seiner diskriminierenden Botschaft habe der Politiker eine feindselige Haltung gegenüber Muslimen unterstützt oder sogar verstärkt, urteilte das Bezirksgericht.

Addor forderte Freispruch

Gegen das erstinstanzliche Urteil legte Addors Verteidiger, der Genfer Anwalt Marc Bonnant, Berufung ein. Bonnant forderte wie bereits beim erstinstanzlichen Prozess einen Freispruch für seinen Mandanten.

Der 56-jährige Jurist hat schon wiederholt mit provokativen Äusserungen polarisiert. Nach dem Mord an der Genfer Sozialtherapeutin Adeline im September 2013 forderte er etwa auf Facebook die Wiedereinführung der Todesstrafe für gefährliche Wiederholungstäter. Auch dafür musste er viel Kritik einstecken.

Addor sitzt seit Dezember 2015 für die Unterwalliser SVP in der Grossen Kammer in Bern. Im Oktober 2019 wurde er wiedergewählt.

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