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    Ständerat will Kartellrecht präzisieren

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    Bern,

    Seit dem Urteil gegen den Elmex-Hersteller Gaba soll es Verwirrungen um das Kartellrecht geben. Diesem will der Ständerat mit einer Präzision entgegenwirken.

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    Der FDP-Ständerat Ruedi Noser (ZH). - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Um Sicherheit für Konzerne zu gewährleisten, soll das Kartellgesetz angepasst werden.
    • Seit dem Urteil gegen Gaba im Jahr 2016 soll es Unklarheiten geben.
    • Der Ständerat setzt sich für eine solche Anpassung ein.

    Der Bundesrat soll das Kartellgesetz anpassen, um Sicherheit für Unternehmen zu schaffen. Der Ständerat befürchtet, dass diese seit einem Urteil gegen den Elmex-Hersteller Gaba nicht mehr wissen, was gilt.

    Die Wettbewerbskommission (Weko) habe im Juni 2016 bei ihrem Entscheid gegen die Elmex-Herstellerin Gaba ihre Praxis geändert. Das sagte Olivier Français (FDP/VD), der eine entsprechende Motion eingereicht hatte.

    «Das Gewerbe ist verunsichert»

    Qualitative sowie auch qualitative Kriterien müssten in die Beurteilung der Bedeutung einer Abrede aus Wettbewerbssicht einfliessen. Das hätten bislang die Entscheide der Weko gezeigt.

    Seit dem Elmex-Urteil werde nicht mehr zwingend berücksichtigt, welche Tragweite Abreden zwischen Unternehmen tatsächlich hätten. Viel eher werde davon ausgegangen, dass gewisse Abreden per sei eine erhebliche Wettbewerbseinschränkung darstellen würden.

    weko
    Die Wettbewerbskommission WEKO. - Keystone

    Die Weko könne so potenziell gegen jegliche Form der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen vorgehen. Dazu könnten sie die Begründung anführen, dass dies potenziell den Wettbewerb beeinträchtigen könnte, erläuterte Français.

    «Das Gewerbe ist verunsichert», sagte Ruedi Noser (FDP/ZH) namens der Wirtschaftskommission (WAK-S). Das müsste geklärt werden. Daher solle das Gesetz geändert werden.

    Motion geht an Nationalrat

    Der Tatbestand der unzulässigen Wettbewerbsabrede soll unter Berücksichtigung qualitativer und quantitativer Kriterien bestimmt werden. Und damit könne die tatsächliche Tragweite der Abrede erfasst werden. Der Begriff der Erheblichkeit einer Abrede müsse präzisiert werden. Der Rat stimmte dem zu und nahm die Motion ohne Gegenstimme an.

    Der Bundesrat lehnt das Anliegen ab, denn die Unternehmen wüssten unterdessen, dass diese grundsätzlich zu vermeiden seien. Zudem sei die Gesetzgebung bereits nachgebessert worden, eine genaue Prüfung im Einzelfall sei garantiert. Parmelin bezweifelt, dass eine Teilrevision etwas bringen würde. Die Motion geht an den Nationalrat.

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